Einreise nach Polen
21.07.2021
Eindämmungsmaßnahmen in Polen
Aktuelle Informationen über die Eindämmungsmaßnahmen in Polen finden Sie auf Englisch auf der Internetseite der polnischen Regierung: www.gov.pl/web/coronavirus
Litst der aktuellen Maßnahmen finden Sie HIER. Das polnische Gesundheitsministerium hat eine 24h-Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Diese Hotline steht auf Polnisch und Englisch zur Verfügung: 800 190 590.
Einreise nach Polen aus Deutschland
Es gibt eine generelle 10-Tägige-Quarantänepflicht bei der Einreise nach Polen aus Deutschland.
Ein negatives COVID-19-Testergebnis bei der Einreise aus Deutschland befreit aber von der Quarantänepflicht.
- Einreisende ohne festen Wohnsitz in Polen sollen schon bei der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzeigen können.
- Einreisende mit festem Wohnisitz in Polen dürfen sich von der Quarantänepflicht befreien, wenn Sie ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorzeigen oder sich innerhalb von 48h nach der Einreise testen lassen. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnises gilt die Quarantänepflicht.
Wenn Sie nach Polen fliegen, sollen Sie ein negatives Testerbnis noch vor dem Flug vorzeigen können und Ihre Einreise mit dem Flugzeug registrieren lassen.
Die Testsanforderungen:
- PCR/LAMP/TMA oder Antigen-Schnelltest (keine Selbtests!);
- Ergebnis auf Englisch bzw. Polnisch;
- 48 Stunden gültig.
Die sogenannte Bürgertests sind anerkannt, wenn sie die WHO Mindestkriterien für die Schnelltests erfüllen.
Seit 12. Juni 2021 sind Kinder (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) von der Test- und Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung von Erwachsenen einreisen, die bei der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzeigen können bzw. einen Impfnachweis gegen COVID-19 besitzen.
Von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise nach Polen sind u.a. befreit:
- Personen, die einen Impfnachweis gegen COVID-19 besitzen (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, mind. 14 Tage nach der letzten Dosis);
- Personen, die einen Nachweis mitführen, dass sie im Zeitraum von 11-180 Tagen vor der Einreise auf COVID-19 erkrankt sind;
- Grenzpendler;
- Personen, die Waren, Güter oder Personen transportieren bzw. befördern.
Es gibt keine festen Grenzkontrollen bei der Einreise aus Deutschland nach Polen. Der polnische Grenzschutz kontroliert stichprobenartig, ob die aktuelle Einreiseregeln eingehalten sind. Bei der Kontrolle bei der Einreise nach Polen sollen Sie ein digitales COVID-Zertifikat der EU vorzeigen bzw. anderen Bescheinigungen, die von der Test- und Quarantänepflicht befreien. Die Bescheinigungen sollen auf Englisch bzw. Polnisch sein.
Die Einreiseregeln gelten mindestens bis zum 31. August 2021. Alle Ausnahmen finden Sie auf Polnisch auf der Internetseite des polnischen Grenzschutzes.
Wenn Sie nach Polen in den Urlaub fahren, empfehlen wir auch die Internetseite des polnischen Fremdverkehrsamtes. Sie finden dort die aktuell geltende Regeln zu der sicheren Erholung.
Einreisebeschränkungen an der EU-Außengrenze
Einreisebeschränkungen an der EU-Außengrenze
Die Einreise aus der Ukraine bzw. aus Weißrussland, Russland (Kaliningrad) nach Polen ist teilweise begrenzt. Die Einreise ist aber der EU/EWR/CH-Staatsangehörigen (und deren Kernfamilie d.h. Ehepartner und Kinder) oder der Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU/EWR-Mitgliedstaat bzw. in der Schweiz gestattet.
Die Personen, die aus Deutschland weiter in die Ukraine bzw. nach Weißrussland, Russland (Oblast Kaliningrad) reisen wollen, sollen sicherstellen, dass sie ins Zielland einreisen dürfen.
Ein negatives Testergebnis vor der Einreise befreit von der Quarantänepflicht nur bei der Einreise aus dem Schengenraum. Einreisende aus anderen Staaten dürfen sich erst von der 14Tägigen-Quarantänepflicht befreien, wenn Sie nach 87 Tagen nach der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR-Test) vorlegen. Die Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich, wenn Sie Ihre Reise in Botswana, Eswaitini, Lesotho, Mosambik, Namibien, Südafrika oder Zimbabwe angetreten sind und anschließend nach Polen einreisen möchten.
Die Personen, die durch Polen in ein weiteres EU-Mitgliedstaat fahren bzw. am Flughafen umsteigen (Aufenthalt bis 24h), unterliegen keine Quarantänepflicht in Polen. Mehr Info auf Polnisch und Englisch HIER.
Mehr Informationen über die Einreiseregeln sowie über die Einreisebeschränkungen an den EU-Außengrenzen finden Sie auf Polnisch, Englisch, Russisch und Ukrainisch auf der Internetseite des polnischen Grenzschutzes: www.strazgraniczna.pl/pl/cudzoziemcy/covid-epidemia-koronawi und unter +48 22 500 4000 (Mo.-Fr. 8:15-16:15, Sprache: Polnisch, Englisch, Russisch).
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Bei Informationsbedarf zum Coronavirus können sich die deutschen Staatsbürger in Polen mit den deutschen Auslandsvertretungen in Polen in Verbindung setzen:
- Deutsche Botschaft in Warschau: polen.diplo.de;
- Deutsches Generalkonsulat Breslau;
- Deutsches Generalkonsulat Krakau;
- Deutsches Generalkonsulat Danzig;
- Deutsches Konsulat Oppeln.