Änderung der Arbeitsweise der Auslandsvertretungen der Republik Polen in der Bundesrepublik Deutschland
23.03.2020
Änderung der Arbeitsweise der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Berlin und Generalkonsulate der Republik Polen in Hamburg, Köln und München.
Infolge der schnell wachsenden Anzahl der Coronavirusfällen SARS-CoV-2 in Deutschland und aufgrund des gesundheitlichen Bedenkens – wir beschränken die Funktionsweise unserer Vertretungen.
Wir setzen den Empfang von Kunden ab Mittwoch (18. März) bis auf weiteres aus. In Anbetracht dieser Umständen sollte man auch Änderungen der Öffnungszeiten berücksichtigen.
Zurzeit sind die Termine für Besuche in Zivil-, Pass-, Rechts- und Visaangelegenheiten ausgesetzt. Neue Termine werden freigegeben sobald sich die epidemiologische Situation verbessert.
Wir werden jedoch immerhin in Notfällen Hilfe den polnischen Staatsangehörigen leisten.
Die Möglichkeit der Erteilung von Bescheinigung für die Überführung der Aschen nach Polen bleibt unverändbar.
Es besteht auch die Möglichkeit die Postangelegenheiten zu erledigen ohne des Bedarfs direkt das Konsulat zu besuchen.
- Umschreibung (Eintragung) einer ausländischen Heiratsurkunde/Geburtsurkunde/Sterbeurkunde ins polnische Personenstandsregister
- Änderung des Nachnamens / Vornamens im Verwaltungsmodus;
- Meldung des Verlusts des Personalausweises/Reisepasses;
- Bürgerangelegenheiten wie Erteilung der Staatsangehörigkeit, Bestätigung der Staatsangehörigkeit oder deren Verlustes, Wiederherstellung der polnischen Staatsangehörigkeit, Verzicht auf polnischen Staatsangehörigkeit;
- Beförderung von Waffen und Munition.
Mehr können Sie auf der Internetseite finden.
Wir empfehlen unsere Social Media zu verfolgen.