229. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai 1791
03.05.2020
Die am 3. Mai 1791 in Warschau vom Sejm der Republik Polen (später Sejm Wielki genannt) verabschiedete Verfassung war das erste europäische und das weltweit zweite verschriftlichte moderne Grundgesetz.
Inspiriert wurde die Verfassung von dem politischen Gedankengut der europäischen Philosophie der Aufklärung sowie von der US-amerikanischen Verfassung aus dem Jahr 1787. Die Verfasser des polnischen Grundgesetzes vertraten den Standpunkt, dass die Regierenden dem Wohl der ganzen Nation dienen sollen, nicht lediglich den Interessen einiger privilegierter Schichten. Die Verfassung hatte die Einleitung weiterer Reformen, welche den Staat festigen sollten, zum Ziel. Maßnahmen, die zur Verteidigung des durch seine Nachbarländer bedrohten Polen ergriffen wurden, gelten heute als Beweis für das Verantwortungsgefühl damaliger aufgeklärter Vertreter der gesellschaftlichen Eliten. Die endgültige Aufteilung Polens durch Österreich, Preußen und Russland legte im Jahr 1795 seiner staatlichen Souveränität ein Ende. Ignacy Potocki und Hugo Kołłątaj, zwei ihrer Mitschöpfer, bezeichneten die Verfassung im Nachhinein als „den letzten Willen und das Testament unseres strebenden Vaterlandes“.
Währen der Teilungszeit waren Feierlichkeiten zu Ehren der Verfassung vom 3. Mai 1971 untersagt. Nach dem Ersten Weltkrieg, als Polen wieder unabhängig wurde, rief man 1919 den 3. Mai als Nationalfeiertag aus. In den Jahren der deutschen und sowjetischen Besatzung durfte er nicht begangen werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg beabsichtigten ihn die kommunistischen Machthabenden abzuschaffen, da er an die Tradition der staatlichen Souveränität Polens anknüpfte und einen national-katholischen Charakter aufwies. Als Gegenstück wollte man mittels der Propaganda den Tag der Arbeit etablieren. Viele Jahre lang gab es zum 3. Mai keine Feierlichkeiten und alle Versuche, den Tag der Maiverfassung zu begehen, endeten in der Regel mit Festnahmen und Schikanen seitens der Staatsgewalt. 1990 griff man, nachdem das kommunistische Regime gestürzt worden war und Polen seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, die Vorkriegstradition wieder auf: Der 3. Mai gilt seitdem erneut als Nationalfeiertag.
Pressesprecherbüro des Außenministeriums
Das Gemälde „Verfassung vom 3. Mai 1791“ von Jan Matejko (1838–1893)