Erleichterung beim Zugang zu medizinischen Berufen in Polen
09.06.2021
Ab dem 30.12.2020 gelten neue Regelungen zur Erleichterung des Zugangs zu medizinischen Berufen in Polen für:
1. Ärzte
2. Zahnärzte,
3. Krankenschwestern,
4. Hebammen,
5. medizinische Retter,
die ihre Qualifikationen zur Ausübung dieser Berufe in Nicht-EU-Ländern erworben haben.
Verfahren zur Erteilung einer Zulassung zur Ausübung der oben genannten Berufe wird vereinfacht und damit deutlich verkürzt.
Anträge an den Gesundheitsminister, einschließlich derer, die über Konsuln eingereicht werden, unterliegen unverzüglicher, schneller Prüfung.
Ausführliche Informationen zu den Regelungen über Arbeitsaufnahme bezüglich den einzelnen Berufe finden Sie auf der Website der Botschaft der Republik Polen in Wien sowie der Website des Gesundheitsministeriums.
Information: (+48) 22 427 65 60, Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr (Sprachen: PL, EN, UA und RU)
Fragen können ebenfalls an die für den Wohnsitz zuständige diplomatische Vertretung der Republik Polen gerichtet werden.