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Vorläufiger Reisepass für ein Kind unter 12 Jahren – Antragstellung online

Wo können Sie es erledigen?

Die Mutter oder der Vater sowie der vom Gericht bestellte Vormund oder Pfleger des Kindes stellen den Antrag online.

Gehen Sie zu www.gov.pl > Usługi dla obywatela > Dokumenty i dane osobowe > Uzyskaj paszport dla dziecka.

ACHTUNG! Ein vorläufiger Reisepass wird in schwierigen und dringenden Notfällen ausgestellt (z. B. Tod eines Familienmitglieds, plötzliche Krankheit, Diebstahl oder Verlust von Dokumenten während eines Aufenthalts in einem anderen Land sowie in dringenden Fällen im Zusammenhang mit dem Lernen des Kindes).

Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die das Vorliegen besonderer Umstände begründen.

Der Konsul kann die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch Beschluss verweigern, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nicht erfüllt sind.

Müssen Sie die Unterlagen persönlich einreichen?

Der neue Online-Dienst ermöglicht es Ihnen, einen vorläufigen Reisepass für ein Kind unter 12 Jahren zu beantragen, ohne ein Konsulat besuchen zu müssen.

HINWEIS: Wenn Sie Ihrem Antrag einen Scan oder ein Foto eines Dokuments hinzufügen (z. B. der Zustimmung des anderen Elternteils zur Ausstellung eines Passes für Ihr Kind mit einer von der Passbehörde oder einem Notar beglaubigten Unterschrift), wird der Konsul Sie darüber informieren, dass Sie das Original dieser Zustimmung persönlich oder per Post vorlegen müssen. Wird der Antrag nicht vervollständigt, kann der vorläufige Pass für das Kind nicht ausgestellt werden.

Rechtsgrundlage: Artikel 78 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 – Konsulargesetz, in dem festgelegt ist, dass in Verfahren vor dem Konsul die Originale von Dokumenten oder ihre von der zuständigen Behörde beglaubigten Kopien als Beweismittel dienen.

Der über den elektronischen Dienst eingereichte Antrag muss Dokumente oder ihre Kopien enthalten, die in elektronischer Form erstellt und mit einer qualifiziertenpersönlichen oder vertrauenswürdigen elektronischen Signatur unterzeichnet wurden. Gemäß Artikel 54 des Reisepassgesetzes hat die Nichtvervollständigung eines eingereichten Passantrags zur Folge, dass der Konsul die Ausstellung eines Passdokuments innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung verweigert.

Was müssen Sie vorbereiten?

Um den neuen Passdienst nutzen zu können, sollten sich die Mutter oder der Vater oder der vom Gericht bestellte Vormund oder Pfleger eines Kindes unter 12 Jahren mit einer qualifiziertenpersönlichen oder vertrauenswürdigen elektronischen Signatur ausstatten.

Ein vertrauenswürdiges Profil, das die Verwendung einer vertrauenswürdigen Signatur ermöglicht, kann von zu Hause aus über E-Banking oder online – über einen Telefonkonferenz-Dienst eingerichtet und bestätigt werden.

Das vertrauenswürdige Profil kann auch persönlich in Polen bei einer Bestätigungsstelle (Finanzämter, Zweigstellen des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und der Sozialversicherungsanstalt (ZUS)) oder im Ausland – bei einem Konsul bestätigt werden: Bestätigung eines vertrauenswürdigen Profils auf der ePUAP-Plattform.

WICHTIG! Um einen Antrag stellen zu können, ist die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich: der Mutter, des Vaters, des Vormunds oder des Pflegers des Kindes. Weitere Informationen finden Sie unter Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind.

HINWEIS: Wenn das Kind im Ausland geboren wurde und keine polnische Geburtsurkunde hat, müssen Sie zunächst die ausländische Geburtsurkunde ins polnische Standesamt übertragen (registrieren) lassen. Sie können dies selbst, durch Mitglieder Ihrer unmittelbaren Familie oder einen Bevollmächtigten bei einem Standesamt in Polen oder über ein Konsulat vornehmen.

Bereiten Sie vor: 

  • ein aktuelles Farbfoto Ihres Kindes in digitalem Format, das dem elektronischen Antrag beizufügen ist – gehen Sie mit Ihrem Kind maximal 6 Monate vor der Antragstellung zu einem Fotografen. Wenn Sie das Foto selbst machen möchten, lesen Sie hier, wie man ein Passfoto macht;
  • Nachweis über die Einzahlung der Passgebühr auf das Konto des Konsulats (die Gebühr wird nicht zurückerstattet, nachdem der Antrag eingereicht wurde);
  • wenn der andere Elternteil die Zustimmung nicht persönlich im Konsulat/Passamt in Polen oder über den elektronischen Dienst einträgt Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind
  • wenn dem anderen Elternteil die elterlichen Rechte entzogen wurden oder diese eingeschränkt sind, muss dem Konsulat persönlich oder per Post ein Dokument vorgelegt werden, das den Umfang der elterlichen Sorge festlegt (Urteil des Familiengerichts);
  • wenn die Meinungen der Mutter und des Vaters nicht übereinstimmen oder die Zustimmung der Mutter oder des Vaters nicht eingeholt werden kann, muss dem Konsulat persönlich oder per Post ein Urteil des Familiengerichts vorgelegt werden, der die Ausstellung eines Reisepasses für das Kind genehmigt.

HINWEIS: Zum Zeitpunkt der Online-Antragstellung ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Zustimmung des anderen Elternteils kann später erteilt werden.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr beträgt 40,00 EUR.

Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, nachdem der Antrag eingereicht wurde.

Die Gebühr ist per Banküberweisung auf das Konto Polnischen Botschaft in Wien einzuzahlen. Genaue Angaben zur Bank und zum Bankkonto) finden Sie unter der Abschnitt: Botschaft 

HINWEIS: Beschreiben Sie die Kontoüberweisung korrekt: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum des Kindes,

Die Versandkosten (wenn Sie den vorläufigen Pass per Post/Kurier zugestellt bekommen möchten) betragen 9,00 EUR.

HINWEIS: Der Versand eines vorläufigen Reisepasses per Post oder Kurier gilt nur für den Antrag auf einen Reisepass für ein Kind unter 5 Jahren – siehe Abschnitt Wie holen Sie die Passdokumente ab?

Was ist die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitung eines Antrags auf einen vorläufigen Reisepass dauert bis zu 14 Tage.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, erhalten Sie eine Bestätigung mit der Nummer Ihres Passantrags, mit der Sie:

Wenn formale Mängel im elektronischen Reisepassantrag berichtigt werden müssen, wird der Konsul Sie darüber informieren. Dies kann zu einer verlängerten Bearbeitungszeit führen.

Wie holen Sie die Passdokumente ab?

Sie holen den vorläufigen Pass bei dem Amt ab, bei dem Sie den Online-Antrag gestellt haben.

Der vorläufige Reisepass des Kindes kann von:

  • der Mutter,
  • dem Vater,
  • dem Vormund,
  • dem Pfleger abgeholt werden.

ACHTUNG!

  1. Ein Kind unter 5 Jahren muss bei der Abholung nicht anwesend sein.
  2. Ein Kind im Alter von 5 bis 12 Jahren muss zum Zeitpunkt der Abholung zusammen mit einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger im Konsulat anwesend sein. Für die Abholung des vorläufigen Reisepasses des Kindes ist kein Termin erforderlich.

 

Nehmen Sie am Tag der Abholung des neuen Dokuments Folgendes mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • den bisherigen Reisepass (oder den vorläufigen Reisepass) Ihres Kindes – der bisherige Reisepass wird mit Ausnahme der Seiten mit gültigen Visa entwertet und zurückgegeben.

VERSAND

Wenn Sie den vorläufigen Reisepass für ein Kind unter 5 Jahren durch einen Post- oder Versanddienstleister zustellen lassen möchten:

  • beschließt der Konsul, ob Gründe vorliegen, von der persönlichen Abholung des Passdokuments abzusehen; wird der Antrag nicht genehmigt, teilt der Konsul dem Antragsteller mit, dass keine Gründe vorliegen und dass er das Dokument persönlich abholen muss;
  • falls der Konsul die Versandart per Post oder Kurier akzeptiert, muss der Antragsteller den vorläufigen Pass selbst über den speziellen elektronischen Dienst Bestätigen Sie den Empfang des Reisepasses oder eines anderen per Kurier zugestellten Passdokuments aktivieren; für die Aktivierung sind: der Internetanschluss, die Nummer des neuen vorläufigen Reisepasses und die Antragsnummer (die auf der Antragsbestätigung angegeben ist) erforderlich.
Häufig gestellte Fragen

Wie kann der andere Elternteil der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für das Kind zustimmen?

Die Zustimmung des anderen Elternteils:

  1. nur für Personen, die über eine qualifiziertepersönliche oder vertrauenswürdige elektronische Signatur verfügen:
  1. für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind:​​​​​​
  • Alternativ kann der andere Elternteil bei der Passbehörde in Polen oder im Ausland (vor der Ausstellung des Bescheids) erscheinen, um die Zustimmung einzutragen. Weitere Informationen finden Sie unter Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind
  • Eine schriftliche Zustimmung mit einer von der Passbehörde oder einem Notar beglaubigten Unterschrift muss dem Konsul im Original entweder persönlich oder per Post vorgelegt werden.

Ohne Ausweis kann eine Person nicht identifiziert werden,  

Was tun, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile ungültige Reisepässe, Personalausweise oder gar keinen Ausweis besitzen und einen vorläufigen Reisepass für ein Kind unter 12 Jahren online beantragen möchten?daher ist es dann auch nicht möglich, einen vorläufigen Reisepass für ein Kind zu beantragen und seiner Ausstellung zuzustimmen. Zunächst müssen sich die Eltern selbst einen Reisepass oder Personalausweis besorgen.

Darüber hinaus, um den neuen Passdienst nutzen zu können, sollten sich die Mutter oder der Vater oder der vom Gericht bestellte Vormund oder Pfleger eines Kindes unter 12 Jahren mit einer qualifiziertenpersönlichen oder vertrauenswürdigen elektronischen Signatur ausstatten. 

Rechtsgrundlage
  • Reisepassgesetz vom 27. Januar 2022
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung über Reisepassdokumente vom 9. September 2022
  • Konsulargesetz vom 25. Juni 2015
  • Verordnung des Außenministers vom 18. Dezember 2015 über Konsulargebühren

 

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