230. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai 1791
03.05.2021
Als am 3. Mai 1791 der Sejm der Republik Polen (später Sejm Wielki genannt) das "Regierungsgesetz für Polen-Litauen", auch als Verfassung vom 3. Mai bekannt, verabschiedete, bekam dieses Land als erstes in Europa und als zweites in der Welt ein Grundgesetz. Eine fortschrittliche und für die damalige Zeit kühne legislative Leistung, die für das jahrhundertealte Bündnis zwischen Litauen und Polen einen Höhepunkt bedeutete und eine Reihe von Reformen einleitete.
Wenn wir heute den 230. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai 1791 begehen und an Stanisław II. August, den letzten König von Polen und Großfürst von Litauen, als einen ihrer Väter denken, lohnt der Hinweis, dass auf ebendieser Grundlage u.a. die Dreiteilung der Gewalten eingeführt und das bis dahin herrschende politische System dank einer teilweisen Gleichstellung der Bürger modifiziert wurde. Die Verfassung vom 3. Mai drückte außerdem den Willen zur Verteidigung des seit 1772 durch Preußen, Russland und Österreich in seiner staatlichen Souveränität bedrohten Polen aus.
Zusammen mit der sie ergänzenden, vom Sejm am 20. Oktober 1791 angenommenen sog. Gemeinsame Bürgschaft von Polen-Litauen festigte die Maiverfassung zugleich die Union der beiden Nationen – der litauischen und der polnischen. Garantiert wurde damit eine paritätische Besetzung aller gemeinsamen Ämter durch einerseits Litauer und andererseits Polen. Mit Stolz können wir sagen, dass die Regierenden der beiden Nationen und Staaten trotz aller Unterschiede imstande waren, in jener entscheidenden Zeit der Bedrohung ihrer Staatlichkeit wirksam und abgestimmt zu handeln. Darauf gründet sich die Zusammenarbeit und die Freundschaft zwischen Warschau und Vilnius bis heute.
Die in dem neuen Grundgesetzt begründeten und geplanten ehrengeizigen Reformen konnten leider wegen des militärischen Angriffs von Seiten Russland im Jahr 1792 nicht realisiert werden. Formal gesehen verlor die Maiverfassung im November 1793 auf Grundlage eines Beschlusses des Sejm, der unter dem Diktat Russlands und Preußens in Grodno tagen musste, ihre Gültigkeit. Im selben Jahr kam es auf Betreiben dieser beiden Großmächte zur 2. Teilung Polens.
Die 3. Teilung von 1795 besiegelte das Verschwinden Polen-Litauens von der Landkarte Europas für gut 120 Jahre. Beteiligt waren daran Preußen, Russland und Österreich. Erst im Ergebnis des Ersten Weltkrieges, als 1918 Polen und Litauen als zwei unabhängige Staaten wieder entstanden, wurde der im Widerspruch mit allen Grundsätzen des Völkerrechts stehende Gewaltakt von 1795 korrigiert.
Nachdem Polen seine staatliche Souveränität wiedererlangt hatte, rief man 1919 den 3. Mai als Nationalfeiertag aus. In den Jahren der deutschen und sowjetischen kriegerischen Besatzung sowie während der Herrschaft kommunistischer Machthaber durfte er nicht begangen werden, wobei die Mehrheit der Polinnen und Polen ihn als Feiertag ansah. 1990 griff die unabhängige Republik Polen die Vorkriegstradition wieder auf und erklärte den 3. Mai zum Nationalfeiertag, der seitdem gefeiert wird.
Die Verfassung vom 3. Mai 1791 und die Gemeinsame Bürgschaft von Polen-Litauen stellen einen fundamentalen Bestandteil der jahrhundertelangen litauisch-polnischen Beziehungen dar. Die Verabschiedung der beiden Rechtsakte legte einen der Grundsteine unter unsere aktuelle Zusammenarbeit in der EU und in der Nato.
Litauen und Polen von heute verbinden außer der gemeinsamen Vergangenheit unzählige Projekte auf dem Gebiet der Energie- und der Transportwirtschaft, die ganz Europa dienen, sowie gemeinsame Bemühungen um eine bessere Sicherheit in der Welt, insbesondere in der Region.
In Erinnerung an das Erbe Polen-Litauens unterstützen unsere beiden Länder ihre Nachbarn: die über ihre staatliche Souveränität und die Integrität ihres Territoriums wachende, sich gegen die Angriffe Russlands wehrende Ukraine und Belarus, dessen Nation ein freies Leben in einem unabhängigen demokratischen Staat verdient.