Test- oder Quarantänepflicht bei Einreise in Polen
30.03.2021
Vom 30. März 2021 gilt für alle Reisenden aus dem Schengen-Raum (also auch aus der Schweiz) Quarantänepflicht bei Einreise in Polen, unabhängig von dem Verkehrsmittel, mit dem sie einreisen. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantänepflicht auf.
Für alle Reisenden aus dem Schengen-Raum (unter anderem aus der Schweiz) gilt:
- Quarantänepflicht, es sei denn es liegt ein negatives Resultat eines Corona-Tests vor (der Test muss nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden, PCR und Antigen-Tests werden akzeptiert, mit einem Resultat auf Englisch oder Polnisch).
- Dies gilt für die Einreise mit allen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Zug, Schiff, privates Auto und Velo) und bei Grenzüberschreitung zu Fuß.
- Die unter Quarantäne stehenden Personen können in Polen einen Test durchführen lassen, bei einem negativen Resultat wird die Quarantänepflicht aufgehoben.
Die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpfte Personen unterliegen in Polen keiner Quarantänepflicht.