Wir verwenden Cookies, um Ihnen unsere Dienstleistungen auf dem höchsten Niveau zu erbringen. Die Nutzung unserer Website bedeutet, dass die Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Sie können Ihre Browsereinstellungen jederzeit ändern. Durch die Nutzung unserer Website akzeptieren Sie außerdem die Klausel zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die uns auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.

Beglaubigung der Kopie

Wo können Sie es erledigen?

Die Beglaubigung einer Kopie erhalten Sie in einem beliebig gewählten Konsularamt der Republik Polen.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Die Dokumente können Sie persönlich oder per Post einreichen.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Halten Sie die Unterlage und deren Kopie bereit.

Achtung:

Die Anfertigung einer Kopie durch den Konsul ist mit einer höheren Konsulargebühr verbunden.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr pro Dokument beträgt 30 EUR.

Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung. 

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul erledigt die Sache ohne unnötigen Verzug, nicht später jedoch als innerhalb von dreißig Tagen ab Antragstellung.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können. Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.

{"register":{"columns":[]}}