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Bescheinigung, die zur Einfuhr von Waffen und Munition aus dem Ausland durch polnische Bürger für eigene Bedürfnisse berechtigt

Wo können Sie es erledigen?

Die Bescheinigung erhalten Sie im örtlich zuständigen Konsularamt der Republik Polen.

Beachten Sie, dass die Pflicht zur Einholung der Bescheinigung keine Anwendung auf Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union findet, die den Europäischen Feuerwaffenpass haben.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Die Dokumente können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten einreichen.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • den gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • Nachweis des Erwerbs der Waffe,
  • Informationskarte der Waffe,
  • Angaben zur Menge der beförderten Munition, zur Art und zum Muster der Patronen,
  • den Waffenschein, falls Sie einen haben.

Beachten Sie! Falls Sie keinen Waffenschein haben - sind Sie verpflichtet, die Waffe dem zuständigen Zollamt in Verwahrung zu geben, sowie innerhalb von 14 Tagen ab Einfuhr der Waffe ins Gebiet der Republik Polen die Erteilung eines Waffenscheins bei der zuständigen Polizeibehörde zu beantragen. Die Kosten, die mit der Verwahrung der Waffen und Munition verbunden sind, trägt die Person, die die Waffen und die Munition in Verwahrung gibt.

Beachten Sie! Polnische Staatsangehörige, die ihren festen Wohnsitz im Inland haben und Waffen für eigene Bedürfnisse einführen, sind verpflichtet, die Einfuhr der Waffen und der Munition dem zuständigen Zollamt bei der Überschreitung der Grenze schriftlich zu melden.  Die Formulare für die Anmeldung finden Sie im zuständigen Zollamt - sie umfassen die Angaben, die die eindeutige Identifizierung der Waffe, sowie der die Waffe einführenden Person ermöglichen. Die Zollbehörde ist verpflichtet, die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen und die erhaltenen Informationen anzugeben.

Benachrichtigen Sie den Konsul über das geplante Datum der Einfuhr.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 60 EUR.

Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung. 

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul stellt Ihnen die Bescheinigung ohne unnötigen Verzug, nicht später jedoch als innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können.  Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.

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