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Anfertigung von Übersetzungen

Wo können Sie es erledigen?

Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Bern übersetzt aus dem Deutschen und Französischen ins Polnische, sowie aus dem Polnischen ins Deutsche und Französische.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Die Dokumente können Sie persönlich oder per Post einreichen.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat oder telefonisch (+41 31 3580 213) verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
  • Die Unterlage, die vom Konsul zu übersetzen ist.

Der Konsul fertigt Übersetzungen aus der polnischen in die deutsche und französische Sprache sowie aus der deustchen und französischen in die polnische Sprache an. 

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für jede angefangene Seite der Übersetzung beträgt 84 CHF.

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul erledigt die Sache ohne unnötigen Verzug, nicht später jedoch als innerhalb von dreißig Tagen ab Antragstellung.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können.  Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.

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