Konsulargebühren
Pos. |
Art der Amtshandlung |
Höhe der Gebühr CHF |
I. Amtshandlungen in Reisepassangelegenheiten |
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1.01 |
Ausstellung des Reisepasses |
102 |
1.02 |
Ausstellung des Reisepasses für einen Minderjährigen, der zum Tag der Reisepassbeantragung nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat |
33 |
1.03 |
Ausstellung des Reisepasses für Personen, die im Art. 21 Abs. 1 Punkt 2-15 sowie Punkt 16 Buchstabe c des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente aufgezählt sind |
51 |
1.04 |
Ausstellung des Reisepasses für Personen, die im Art. 21 Abs. 1 Punkt 16 Buchstabe a des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente aufgezählt sind |
17 |
1.05 |
Ausstellung des Reisepasses für Personen, die im Art. 21 Abs. 1 Punkt 16 Buchstabe b des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente aufgezählt sind |
33 |
1.06 |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses |
38 |
1.07 |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für die Wartezeit auf die Zustellung eines Reisepasses |
14 |
1.08 |
Ausstellung des zweiten Reisepasses |
204 |
II. Amtshandlungen in Sachen der polnischen Staatsangehörigkeit |
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2.01 |
Annahme des Antrags und Bearbeitung der Dokumentation in Sachen der Erteilung der polnischen Staatsangehörigkeit, einschließlich Zustellung der Urkunde über die Erteilung der polnischen Staatsangehörigkeit oder der Mitteilung über die Verweigerung der polnischen Staatsangehörigkeit*) |
334 |
2.02 |
Annahme und Bearbeitung des Antrags auf die Wiederherstellung der polnischen Staatsangehörigkeit, einschließlich Zustellung der Entscheidung über die Wiederherstellung der polnischen Staatsangehörigkeit*) |
38 |
2.03 |
Annahme und Bearbeitung des Antrags auf die Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit, einschließlich Zustellung der Entscheidung in dieser Sache*) |
75 |
2.04 |
Annahme des Antrags und Bearbeitung der Dokumentation in Sachen der Zustimmung für den Verzicht auf die polnische Staatsangehörigkeit, einschließlich Zustellung der Mitteilung über die Erteilung der Zustimmung*) |
334 |
2.05 |
Annahme der Erklärungen gemäß Art. 9 Pkt. 2 des Gesetzes vom 2. April 2009 über die polnische Staatsangehörigkeit (GB: Dz.U. 2012 Pos. 161, aus dem Jahr 2013, Pos. 1650 und aus dem Jahr 2015, Pos. 1274) |
28 |
III. Amtshandlungen in Visumangelegenheiten bezüglich der Erteilung von Einwilligung für die Überschreitung der Grenze im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für Ausländer, sowie Amtshandlungen in sonstigen Angelegenheiten, die Ausländer betreffen |
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3.01 |
Annahme und Prüfung des Antrags auf Ausstellung eines nationalen Visums |
75 |
3.02 |
Annahme und Prüfung des Antrags auf Wiederprüfung des Antrags auf Ausstellung eines Schengen-Visums oder eines nationalen Visums |
75 |
3.03 |
Annahme und Prüfung des Antrags auf Erteilung der Einwilligung für die Überschreitung der Grenze im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs |
n.a. |
3.04 |
Annahme und Prüfung des Antrags auf Wiederprüfung des Antrags auf Erteilung der Einwilligung für die Überschreitung der Grenze im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs |
n.a. |
3.05 |
Ausstellung des Rückkehrausweises für einen Ausländer |
28 |
3.06 |
Ausstellung des Rückkehrausweises nach Maßgabe des Beschlusses Nr. 96/409/GASP des Rates vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises (Amtsblatt der EU L 168 vom 06.07.1996, S. 4) |
28 |
IV. Ausstellung von Bescheinigungen und Erteilung von Einwilligungen |
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4.01 |
Ausstellung der Bescheinigung für die Einfuhr oder die Beförderung von Waffen und Munition in oder durch das Gebiet der Republik Polen oder Eintragung in den Europäischen Feuerwaffenpass. |
56 |
4.02 |
Bescheinigung für die Überführung der Leiche oder menschlichen Überreste ins oder durch das Gebiet der Republik Polen |
47 |
4.03 |
Ausstellung einer anderen, in Pos. 4.01. oder 4.02 des Konsulargebührentarifs nicht bezeichneten Bescheinigung |
28 |
V. Einholung und Weiterleitung von Unterlagen |
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5.01 |
Zustellung einer Unterlage, die von einer inländischen Behörde weitergeleitet wurde, gemäß dem direkt bei dieser Behörde gestellten Antrag einer Person, die sich im Ausland aufhält |
28 |
5.02 |
Einholung im Ausland und Übersendung ins Inland einer polnischen Unterlage mit Ausnahme von Wertpapieren (ggf. mit Legalisierung) auf Antrag eines polnischen Staatsangehörigen |
28 |
5.03 |
Annahme eines Schreibens und dessen Weiterleitung nach Polen auf dem amtlichen Wege, falls die Einreichung eines solchen Schreibens beim Konsul laut Sondervorschriften die Einhaltung der gesetzlichen Frist in einem Verfahren zur Folge hat |
19 |
5.04 |
Annahme des Antrags auf Erteilung der Einwilligung für die Ableistung des Militärdiensts in einer fremden Armee oder einer fremden militärischen Organisation, sowie Weiterleitung dieses Antrags zur zuständigen Behörde in Polen |
47 |
5.05 |
Ausgabe und Zustellung einer beglaubigten Abschrift oder Kopie einer Unterlage aus den Verfahrensakten |
28 |
VI. Amtshandlungen in Angelegenheiten bezüglich der Legalisierung, notariellen Beurkundung, sowie Anfertigung und Beglaubigung von Übersetzungen |
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6.01 |
Legalisierung eines Dokuments |
28 |
6.02 |
Anfertigung und Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift, eines Auszugs oder einer Kopie mit dem Original oder einer beglaubigten Abschrift des Dokuments, sowie die Anfertigung einer Abschrift oder eines Auszugs aus einer notariellen Urkunde, die vom Konsul angefertigt wurde und im Konsularamt aufbewahrt wird. |
56 |
6.03 |
Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift, eines Auszugs oder einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument |
28 |
6.04 |
Bescheinigung der Eigenhändigkeit der Unterschrift oder eines handschriftlichen Zeichens |
28 |
6.05 |
Bescheinigung des Datums der Vorlage eines Dokuments |
28 |
6.06 |
Anfertigung einer notariellen Urkunde sowie einer Abschrift der notariellen Urkunde |
241 |
6.07 |
Vornahme einer anderen notariellen Amtshandlung |
28 |
6.08 |
Anfertigung und Beglaubigung einer Übersetzung aus dem Polnischen in die Amtssprache oder eine allgemein gebrauchte Sprache im Aufnahmestaat oder aus der Amtssprache oder einer allgemein gebrauchten Sprache im Aufnahmestaat ins Polnische - für jede angefangene Seite der Übersetzung**) |
84 |
6.09 |
Überprüfung und Beglaubigung einer Übersetzung aus dem Polnischen in die Amtssprache oder eine allgemein gebrauchte Sprache im Aufnahmestaat oder aus der Amtssprache oder einer allgemein gebrauchten Sprache im Aufnahmestaat ins Polnische - für jede angefangene Seite der Übersetzung**) |
28 |
6.10 |
Anfertigung und Beglaubigung einer Übersetzung aus dem Polnischen in die Amtssprache oder eine allgemein gebrauchte Sprache im Aufnahmestaat oder aus der Amtssprache oder einer allgemein gebrauchten Sprache im Aufnahmestaat ins Polnische von Personenstandsurkunden oder sonstigen Unterlagen mit wiederholbarem Inhalt |
47 |
6.11 |
Überprüfung und Beglaubigung einer Übersetzung aus dem Polnischen in die Amtssprache oder eine allgemein gebrauchte Sprache im Aufnahmestaat oder aus der Amtssprache oder einer allgemein gebrauchten Sprache im Aufnahmestaat ins Polnische von Personenstandsurkunden oder sonstigen Unterlagen mit wiederholbarem Inhalt | 19 |
VII. Amtshandlungen in Personenstandsangelegenheiten |
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7.01 |
Vorbereitung der Dokumentation für die Eheschließung vor dem Konsul, Annahme der Erklärungen über die Eheschließung und über die Wahl des Familiennamens der Ehegatten nach der Eheschließung und der aus der Ehe stammenden Kinder, Anfertigung des Protokolls von der Annahme dieser Erklärungen und dessen Weiterleitung zum Standesamt in Polen, sowie Zustellung der Abschrift der Heiratsurkunde*)***) |
n.a. |
7.02 |
Annahme der Erklärung einer Person, die eine Ehe zu schließen vorhat, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die Eheschließung ausschließen würden, sowie Weiterleitung dieser Erklärung ans Standesamt in Polen |
47 |
7.03 |
Erteilung und Zustellung der Bescheinigung über die Ehefähigkeit nach polnischem Recht |
47 |
7.04 |
Einholung der Bescheinigung über die Ehefähigkeit nach polnischem Recht aus einem Standesamt in Polen und deren Zustellung ***) |
47 |
7.05 |
Annahme der Erklärung bzw. Erklärungen, die zur Anerkennung der Vaterschaft notwendig sind, ggf. einschließlich der Ausstellung der Bescheinigung über die Anerkennung der Vaterschaft, sowie Weiterleitung der Dokumentation ans zuständige Standesamt |
n.a. |
7.06 |
Vorbereitung der Dokumentation im Zusammenhang mit der Umschreibung oder Wiederherstellung einer ausländischen Personenstandsurkunde im polnischen Personenstandsregister, sowie Zustellung der polnischen Personenstandsurkunde, die auf dieser Grundlage angefertigt wurde*)***) |
47 |
7.07 |
Annahme des Antrags auf Eintragung der Geburt oder des Todes zur Niederschrift und dessen Weiterleitung ans Standesamt in Polen, sowie Zustellung einer Abschrift der Geburts- bzw. Sterbeurkunde ***) |
47 |
7.08 |
Annahme der Erklärung über die Änderung des Vor- oder Familiennamens zur Niederschrift und deren Weiterleitung ans Standesamt in Polen |
47 |
7.09 |
Annahme des Antrags auf Änderung des Vor- oder Familiennamens, dessen Weiterleitung ans Standesamt in Polen und Zustellung der Entscheidung |
47 |
7.10 |
Vornahme einer anderen Amtshandlung in Personenstandsangelegenheiten |
28 |
VIII. Amtshandlungen in Angelegenheiten der See- und Binnenschifffahrt |
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8.01 |
Ausstellung des vorläufigen Zeugnisses der polnischen Angehörigkeit des Schiffes (Flaggenzeugnis) |
223 |
8.02 |
Annahme eines Meeresprotests vom Kapitän des Schiffes oder Anfertigung des Protokolls über einen Unfall im Binnenschiffverkehr |
278 |
8.03 |
Ausstellung der Bestätigung der Gültigkeit der Sicherheitszertifikats oder -karte des Schiffes oder Verlängerung des Zeugnisses im Bereich des Meeresschutzes gegen Verschmutzungen |
186 |
8.04 |
Vornahme einer anderen Amtshandlung in Angelegenheiten der See- oder Binnenschifffahrt |
38 |
IX. Gebühren für eine Sonderart der Amtshandlung ****) |
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9.01 |
Vornahme einer Amtshandlung - auf Wunsch des Beteiligten - außerhalb des Konsularamts, für jede angefangenen 8 Stunden, einschließlich der Reisezeit aus dem Konsularamt und zurück. |
84 |
9.02 |
Dringende Vornahme einer im Tarif genannten Amtshandlung |
28 |
*) Für konsularische Amtshandlungen im Rahmen der Bearbeitung der Dokumentation werden keine zusätzlichen Gebühren mit Ausnahme von Gebühren für die Anfertigung und Beglaubigung bzw. Überprüfung und Beglaubigung einer Übersetzung erhoben (Pos. 6.08, 6.09 und 6.10 des Konsulargebührentarifs).
**) Bei der Berechnung der anfallenden Konsulargebühr wird der Umfang des Textes laut Vorschriften über die Vergütung der vereidigten Übersetzer festgestellt.
***) ggf. einschließlich Legalisierung bzw. Einholung der Apostille-Klausel
****) Die Gebühren für die Sonderart der Amtshandlung werden unabhängig von den Gebühren für die auszuführende konsularische Amtshandlung selbst oder als Rückerstattung der Kosten erhoben.