Botschaft der Republik Polen in Berlin
Botschaft der Republik Polen in Berlin
Anschrift: Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin-Grunewald
Telefon: +49 30 22313 0
Fax: +49 30 22313 155
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Abteilung für konsularische Angelegenheiten und Auslandspolen
Konsularbezirk (Zuständigkeitsbereich): Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Anschrift: Richard-Strauss-Str. 11, 14193 Berlin-Grunewald
Telefon: +49 30 223 13 201
Fax: +49 30 22 313 212
E-Mail: berlin.konsul@msz.gov.pl
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9.00-14.00; Dienstag: 13.00-18.00
Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8.15-16.15; Dienstag: 10.30-18.30
Beachten Sie bitte, dass wir sowohl an polnischen als auch an deutschen Feiertagen geschlossen sind. Liste der Feiertagen.
Termine nach Vereinbarung unter: www.e-konsulat.gov.pl
Konsularisches Informationszentrum: +49 30 7001 4800
Das Konsularische Informationszentrum wird Ihre Fragen zu konsularischen Angelegenheiten (wie z. B. Reisepass, Verlust von Dokumenten, polnische Staatsangehörigkeit, standesamtliche Angelegenheiten u.a) beantworten. Es ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Warschauer Zeit erreichbar.
Notfälle
Notrufnummer außerhalb der Öffnungszeiten: +49 30 7001 4801 (Sprache - Polnisch/Englisch)
Nur für Behörden! Kontakt zum konsularischen Bereitschaftsdienst in Berlin in den Notfällen außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit, sowie an den Feiertagen und am Wochenende: +49 163 7887 676 (Sprache - Polnisch und Deutsch). Zuständigkeitsbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
WICHTIG! Unter der Notfalltelefonnummer werden keine Auskünfte erteilt. Eine Kontaktaufnahme ist ausschließlich in dringenden Fällen möglich, die einer sofortigen Intervention des Konsuls benötigen (z. B. Unfälle und Notfälle). Diese Telefonnummer gilt außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Konsulats, an Wochenenden, sowie an deutschen und polnischen Feiertagen.
Korrespondenz
Eine Auskunft wird Ihnen innerhalb der im Gesetz vom 25. Juni 2015 über konsularisches Recht vorgesehenen Frist zur Verfügung gestellt. Falls Ihre Anfrage konsularische Informationen betrifft, möchten Sie wir gerne auf unsere Webseite verweisen. Die Botschaft der Republik Polen in Berlin möchte Ihnen höflichst mitteilen, dass sie keine Korrespondenz bearbeitet, die die Anforderungen des Artikels 63 § 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 über Verwaltungsprozessordnung (GBl vom 1960 r. Nr. 30 Pos. 168 mit Änderungen) nicht erfüllt.
Ihre Korrespondenz soll folgende Information beinhalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers;
- Anschrift des Antragstellers;
- kurze Beschreibung der Angelegenheit.
Konsulargebühren
Es werden folgende Zahlungsarten vor Ort akzeptiert: Bargeld.
Wenn Sie die Gebühr per Überweisung begleichen wollen, kontaktieren Sie bitte im Voraus die Abteilung für konsularische Angelegenheiten und Auslandspolen.
Bankverbindung:
Botschaft der Republik Polen in Berlin
Postbank Berlin
IBAN: DE 95 1001 0010 0017 5701 01
SWIFT/BIC: PBNKDEFF
Soziale Medien
Twitter: @PLinDeutschland
Facebook: @AmbasadaPLBerlin