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Generalkonsulat der Republik Polen in Köln

Konsularbezirk (Zuständigkeitsbereich):  Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Anschrift: Im Mediapark 5C, 50670 Köln
Tel.:  +49 221 937300 
Fax: +49 221 93730206
E-mail: koeln.konsul@msz.gov.pl oder koln.konsul@msz.gov.pl
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9:00-14:00; Dienstag: 13:00-18:00.

Termine nach Vereinbarung unter: www.e-konsulat.gov.pl

Konsularisches Informationszentrum: +49 30 7001 4800 

Das Konsularische Informationszentrum wird Ihre Fragen zu konsularischen Angelegenheiten (wie z. B. Reisepass, Verlust von Dokumenten, polnische Staatsangehörigkeit, standesamtliche Angelegenheiten u.a) beantworten. Es ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Warschauer Zeit erreichbar.

Notfälle

Notrufnummer außerhalb der Öffnungszeiten: +49 30 7001 4801 (Sprache - Polnisch und Englisch)
Nur für Behörden! Kontakt zum konsularischen Bereitschaftsdienst in Köln in den Notfällen außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit, sowie an den Feiertagen und am Wochenende: +49 177 3727 164 (Sprache - Polnisch und Deutsch).
Zuständigkeitsbereich: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

WICHTIG! Unter der Notfalltelefonnummer werden keine Auskünfte erteilt. Eine Kontaktaufnahme ist ausschließlich in dringenden Fällen möglich, die einer sofortigen Intervention des Konsuls benötigen (z. B. Unfälle und Notfälle). Diese Telefonnummer gilt außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Konsulats, an Wochenenden, sowie an deutschen und polnischen Feiertagen.

Wichtiger Hinweis! Mundschutzpflicht 

Korrespondenz

Eine Auskunft wird Ihnen innerhalb der im Gesetz vom 25. Juni 2015 über konsularisches Recht vorgesehenen Frist zur Verfügung gestellt. Falls Ihre Anfrage konsularische Informationen betrifft, möchten Sie wir gerne auf unsere Webseite verweisen. Das Generalkonsulat der Republik Polen in Köln möchte Ihnen höflichst mitteilen, dass es keine Korrespondenz bearbeitet, die die Anforderungen des Artikels 63 § 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1960 über Verwaltungsprozessordnung (GBl vom 1960 r. Nr. 30 Pos. 168 mit Änderungen)  nicht erfüllt.

Ihre Korrespondenz soll folgende Information beinhalten:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers;
  • Anschrift des Antragstellers;
  • kurze Beschreibung der Angelegenheit.

Soziale Medien

Twitter: @PLinKoeln
Facebook: @PLinKoeln
Instagram: @PLinCologne

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