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Legalisierung

Legalisierung amtlicher Dokumente

Die Legalisierung bescheinigt, dass die Urkunde aus dem zuständigen Amt stammt - durch die Legalisierung bestätigt der Konsul die Authentizität der Unterschrift und des Stempels eines ausländischen Beamten. Dadurch können Sie die ausländische amtliche Urkunde in Polen verwenden.

Die Legalisierung betrifft Staaten, die keine Signataren des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung vom 5. Oktober 1961 sind. Deutschland und Polen sind Signataren des Übereinkommens.


Falls eine ausländische Behörde die Legalisierung einer polnischen Unterlage verlangt, lesen Sie die Informationen auf der Website des polnischen Außenministeriums.
 

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