Umschreibung (Eintragung) einer ausländischen Heiratsurkunde ins polnische Personenstandsregister
Wo können Sie es erledigen?
Den Antrag können Sie im örtlich zuständigen Konsularamt der Republik Polen stellen.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Nein, die Dokumente können persönlich oder per Post eingereicht werden.
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat verabreden.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
- den Umschreibungsantrag (zugänglich im Konsularamt),
- das Original der ausländischen Heiratsurkunde,
- die Übersetzung der ausländischen Heiratsurkunde, die von einem vereidigten Übersetzer oder vom Konsul angefertigt wurde.
Beachten Sie! Dokumente, die in einer Fremdsprache angefertigt sind, müssen zusammen mit einer amtlichen Übersetzung ins Polnische vorgelegt werden. Die Übersetzung muss angefertigt werden von:
- einem vereidigten Übersetzer, der auf die Liste des Justizministers eingetragen ist
- einem vereidigten Übersetzer, der zur Anfertigung solcher Übersetzungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) berechtigt ist
- dem Konsul
Beachten Sie! Falls die ausländische Heiratsurkunde keine Angaben zum Familiennamen der Ehegatten nach der Eheschließung oder zum Familiennamen der Kinder, die von dieser Ehe geboren werden - können Sie bei der Beantragung der Umschreibung Ihre Erklärungen dazu abgeben oder eine Erklärung zur Niederschrift vor dem Konsul abgeben.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Gebühr beträgt 50 EUR.
Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung.
Was ist die Erledigungsfrist?
Der Konsul wird Ihren Antrag unverzüglich an den von Ihnen genannten Leiters des Standesamts weiterleiten.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Die polnische Abschrift der Urkunde können Sie im Konsularamt persönlich abholen oder per Post erhalten.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Der Leiter des Standesamts verweigert die Umschreibung einer ausländischen Personenstandsurkunde, falls:
- das vorgelegte Dokument im Ausstellungsland keine Personenstandsurkunde ist, einem amtlichen Dokument nicht geleichgestellt ist, nicht von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, Zweifeln an dessen Authentizität erregt oder einen anderes Ereignis als Geburt, Heirat oder Tod bestätigt.
- das ausländische Dokument durch Umschreibung in einem anderen Land als das Land des Ereignisses entstanden ist
- die Umschreibung den Grundsätzen der Rechtsordnung der Republik Polen widersprechen würde
Die Verweigerung der Umschreibung der ausländischen Personenstandsurkunde erfolgt in Form einer Entscheidung, gegen die Sie eine Berufung beim örtlich zuständigen Woiwoden einreichen können.
Häufig gestellte Fragen
Müssen bei der Beantragung der Umschreibung beide Ehegatten anwesend sein?
Die Umschreibung einer Heiratsurkunde kann einer der Ehegatten beantragen, doch in so einem Fall kann er die Erklärung über die Wahl des Familiennamens nur für sich selbst abgeben - d.h. den bisherigen Familiennamen behalten, einen doppelten Familiennamen annehmen oder den Namen des anderen Ehegatten annehmen. Ein Ehegatte, der die Umschreibung nicht beantragt, behält seinen bisherigen Familiennamen, und die Kinder, die aus dieser Ehe geboren werden, erhalten einen Familiennamen, der sich aus dem Familiennamen der Mutter und dem hinzugefügten Familiennamen des Vaters erhalten. Selbstverständlich findet diese Einschränkung keine Anwendung, wenn die ausländische Personenstandsurkunde eine Angabe zur Wahl des Familiennamens enthält.
Unsere Personendaten wurden in der ausländischen Heiratsurkunde ohne polnische Zeichen geschrieben. Wie beeinflusst das die Umschreibung?
In diesem Fall können Sie (bei der Beantragung der Umschreibung) auch die Anpassung der Schreibung in der polnischen Heiratsurkunde an die Regeln der polnischen Rechtsschreibung oder die Berichtigung der Angaben anhand der Geburtsurkunde beantragen.
Wie lange - nach der Ausstellung der polnischen Heiratsurkunde und der Annahme eines neuen Familiennamens, darf ich die Dokumente benutzen, die für die alten Daten ausgestellt wurden (Reisepass und Personalausweis)?
Sie sollten unverzüglich den Austausch der bisherigen Personaldokumente beantragen. Im Falle von polnischen Staatsangehörigen, die sich im Ausland aufhalten, behalten ihre Dokumente ihre Gültigkeit vier Monate lang ab Datum der Anfertigung der Heiratsurkunde mit einer Familiennamensänderung, und falls die Ehe im Ausland vor einem Konsul abgeschlossen wurde - vier Monate ab Zustellung der polnischen Heiratsurkunde.
Rechtsgrundlage
Ustawa z dnia 28 listopada 2014 roku Prawo o aktach stanu cywilnego
Ustawa z dnia 25 lutego 1964 roku Kodeks rodzinny i opiekuńczy