Verlust oder einer Beschädigung eines Personalausweises
Wo können Sie es erledigen?
Den Verlust oder eine Beschädigung Ihres Personalausweises im Ausland sollten Sie unverzüglich beim Konsularamt der Republik Polen anmelden.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Den Verlust oder eine Beschädigung Ihres Personalausweises im Ausland sollten Sie unverzüglich beim Konsularamt der Republik Polen anmelden.
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Sie müssen sich nicht für ein Treffen verabreden.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
- Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung des Verlustes oder einer Beschädigung des Personalausweises - das Formular können Sie unten herunterladen oder im Konsulat erhalten,
- den Personalausweis - falls Sie eine Beschädigung des Personalausweises anmelden,
einen anderen Identitätsnachweis, z.B. Reisepass - falls Sie einen haben.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Was ist die Erledigungsfrist?
Der Konsul nimmt Ihre Anmeldung des Verlustes oder einer Beschädigung des Personalausweises unverzüglich an.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Falls Sie den Verlust oder eine Beschädigung Ihres Personalausweises persönlich beim Konsularamt anmelden - erhalten Sie dazu eine Bescheinigung.
Falls Sie das Formular per Post oder Fax schicken - markieren Sie unbedingt im Formular, dass Sie eine Bescheinigung über den Verlust oder eine Beschädigung des Personalausweises z.B. per Post erhalten möchten.
Behalten Sie die Bescheinigung - Sie können sie brauchen. Die Bescheinigung ist bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises, nicht länger jedoch als 2 Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung, die Sie im Konsulat erhalten, kein Identitätsnachweis ist.
Die Entwertung Ihres Personalausweises erfolgt am Tag der Anmeldung dessen Verlusts oder Beschädigung beim Konsul.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Betrifft nicht.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich beim Konsularamt die Ausstellung eines Personalausweises beatragen?
Der Konsul stellt keine Personalausweise aus. Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie nur in Polen in einem beliebigen Gemeindeamt stellen.
Ich habe meinen Reisepass und meinen Personalausweis verloren, aber ich muss nach Polen zurückkehren. Kann der Konsul mir ein Dokument ausstellen, das mich zur Überschreitung der Grenze berechtigt?
In dieser Situation können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beantragen. Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, die zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses notwendig sind, finden Sie im Abschnitt bezüglich der Ausstellung vorläufiger Reisepässe.
Materialien
Formularz zgłoszenia utraty lub uszkodzenia dowodu osobistegoFormularz zgłoszenia utraty lub uszkodzenia dowodu osobistego.pdf 0.16MB
Rechtsgrundlage
Ustawa z dnia 6 sierpnia 2010 r. o dowodach osobistych
Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych z 29 stycznia 2015 r. w sprawie wzoru dowodu osobistego oraz sposobu i trybu postępowania w sprawach wydawania dowodów osobistych, ich utraty, uszkodzenia, unieważnienia i zwrotu
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne