Legalisierung
Legalisierung amtlicher Dokumente
Die Legalisierung bescheinigt, dass die Urkunde aus dem zuständigen Amt stammt - durch die Legalisierung bestätigt der Konsul die Authentizität der Unterschrift und des Stempels eines ausländischen Beamten. Dadurch können Sie die ausländische amtliche Urkunde in Polen verwenden.
Die Legalisierung betrifft Staaten, die keine Signataren des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung vom 5. Oktober 1961 (GB: Dz.U. 2005 Pos. 938) sind.
Beachten Sie! Der Konsul legalisiert ausschließlich Originale und amtliche Abschriften der Unterlagen. Kopien oder Ausdrucke aus EDV-Systemen werden nicht legalisiert. Die Unterlagen - bevor sie dem Konsul vorgelegt werden - müssen vom zuständigen lokalen Amt beglaubigt werden. In der Mehrheit der Staaten wird die Beglaubigung vom Außenministerium, Justizministerium oder einer anderen zentralen Behörde des Staates vorgenommen, aus dem die Unterlage stammt.
Der Konsul verweigert die Legalisierung von Unterlagen, die keine solche Superlegalisierung enthalten.
Um sich für ein Treffen im Konsulat bezüglich der Legalisierung zu verabreden, wählen Sie auf der Website e-Konsulat das Treffen in rechtlichen Sachen aus oder setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Konsularamt in Verbindung.
Die Legalisierung der Unterlagen kostet 30 EUR.
Falls eine ausländische Behörde die Legalisierung einer polnischen Unterlage verlangt, lesen Sie die Informationen auf der Website des polnischen Außenministeriums.
Rechtsgrundlage
Konwencja znosząca wymóg legalizacji zagranicznych dokumentów urzędowych, sporządzona w Hadze dnia 5 października 1961 roku (Dz.U. z 2005 r. poz. 938)
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne (Dz.U. z 2018 r. poz. 2141 z późn. zm.)
Ustawa z dnia 17 listopada 1964 roku Kodeks postępowania cywilnego (Dz.U. z 2019 r. poz. 1460 z późn. zm.)