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Visaangelegenheiten - Allgemeines

Visakategorien

Vor der Antragstellung müssen Sie entscheiden, um welche Kategorie des Visums Sie sich bewerben:

Flughafen-Transitvisum (Kategorie A)

 wählen Sie diese Visakategorie, wenn Sie ausschließlich eine Durchreise durch die internationale Zone eines Flughafens im Schengen-Raum planen und aufgrund des Reisepasses eines der folgenden Länder reisen: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka.

Schengen-Visum (Kategorie C)

 ein Visum für Personen, die sich in Polen oder anderen Ländern des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten wollen. Das bedeutet, dass Sie sich im Schengen-Raum legal nur dann aufhalten können, wenn Ihr Aufenthalt in den Ländern des Raumes in den letzten 180 Tagen nicht 90 Tagen überschritt. Auf der Website der Europäischen Kommission können Sie einen Kalkulator finden, mit dem Sie berechnen können, wie lange Sie sich in den Ländern des Schengen-Raums aufhalten können.

Sie können sich um ein Schengen-Visum in einer polnischen diplomatischen Vertretung bewerben, falls:

  • Polen Ihr einziges Reiseziel im Schengen-Raum ist;
  • Falls Sie mehrere Staaten des Schengen-Raums besuchen, doch Polen das Hauptziel Ihres Besuches ist,
  • Falls Sie nicht im Stande sind zu beurteilen, welscher Staat des Schengen-Raums das Hauptziel Ihrer Reise ist, doch Sie die Grenze des Raums zum ersten Mal in Polen überschreiten.

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, das sog. LTV-Visum auszustellen, das nur auf dem Gebiet gewählter Länder des Schengen-Raums gültig ist.

Nationales Visum (Kategorie D)

 bewerben Sie sich um dieses Visum, falls Sie sich in Polen länger als 90 Tage aufhalten möchten. Die Gültigkeitsfrist dieses Visums darf nicht 1 Jahr überschreiten. Sie müssen den Antrag auf ein nationales Visum stellen, falls Sie sich um die Erteilung des Asyls oder Repatriierung bewerben oder die Berechtigungen genießen, die Ihnen die „Karta Polaka“ ermöglicht.  

Vereinfachtes Visaverfahren für Familienangehörige der EU-Bürger

Auf wen findet dieses Verfahren Anwendung: 

BEACHTEN SIE: Das Verfahren bezieht sich ausschließlich auf Familienangehörige der EU-Bürger, die keine polnische Bürger sind oder keinen festen Wohnsitz in Polen haben. 

Zu den EU-Bürgern zählen:

  • Bürger der EU-Mitgliedstaaten, 
  • Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Als Familienangehörige eines EU-Bürgers gelten:

  • Ehegatte/-in,
  • ein Kind von nicht mehr als 21 Jahren, das von einem EU-Bürger bzw. dessen Ehegatten unterhalten wird,,
  • ein Elternteil, das von einem EU-Bürger bzw. dessen Ehegatten unterhalten wird.

Wozu berechtigt Sie das Verfahren?

  • Die Antragsstellung ist kostenlos,
  • Ihr Antrag wird in einer diplomatischen Vertretung angenommen, ohne dass Sie sich früher registrieren müssen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumsantragsformular (ausgefüllt auf der Website)
  • Aktuelles, farbiges Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm, 
  • Ein gültiger Reisepass
  • Ein Dokument, dass die Familienbeziehung zu einem EU-Bürger nachweist (z.B. Geburts- oder Eheurkunde),
  • Eine Bestätigung, dass Sie einen EU-Bürger bei der Reise begleiten oder sich ihm in seinem Wohnsitz einschließen.

Verweigerung des Visums

Die Verweigerung des Visums durch den Konsul erfolgt in Form einer Entscheidung. Gegen die Entscheidung über die Verweigerung des Visums dieser Kategorie können Sie eine Berufung beim Außenminister einreichen.

Biometrische Daten

Bei der Antragstellung werden biometrische Daten von Ihnen aufgenommen: ein Lichtbild im Falle des nationalen Visum bzw. ein Lichtbild und Fingerabdrücke bei der Beantragung eines Schengen-Visums.
Falls Sie sich in den letzten 59 Monaten um ein Schengen-Visum beworben haben, und Ihre Fingerabdrücke aufgenommen wurden, müssen Sie sich nicht erneut aufnehmen lassen – das System wird Ihre Daten automatisch übertragen.
Von der Aufnahme der Fingerabdrücke sind folgende Personen befreit:

  • Kinder unter 12 Jahren,
  • Personen, von denen keine Fingerabdrücke entnommen werden können (z.B. weil sie keine Finger haben oder wegen einer vorübergehenden Verletzung).  
  • Staats- und Regierungsköpfe, Mitglieder der nationalen Regierungen zusammen mit den sie begleitenden Ehegatten und Mitglieder offizieller Delegationen, falls sie offiziell eingeladen sind;
  • Monarchen und hochrangige Angehörige einer königlichen Familie, falls sie offiziell eingeladen sind.
     

Personendaten

Für die Bearbeitung Ihrer Personendaten, die sich im System der Visainformation (VIS) befinden, ist die Zentrale Technische Behörde des Nationalen Informationssystems (KSI), Polizeihauptkommandantur (Komenda Główna Policji), ul. Puławska 148/150, 02-624 Warszawa.

Beschwerden bezüglich des Schutzes von Personaldaten werden vom Generellen Inspektor für den Personaldatenschutz, ul. Stawki 2, 00-193 Warszawa, überprüft.
 

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