Flughafen-Transitvisum (Kategorie „A“)
Wo können Sie es erledigen?
Den Antrag können Sie in der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Bern stellen.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Den Antrag auf Ausstellung eines Visums stellen Sie persönlich. Diplomatische Vertretungen akzeptieren keine Anträge, die per Fax, Post oder E-Mail eingereicht werden.
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Für ein Treffen zur Stellung eines Visumsantrags können Sie sich im System e-konsulat verabreden.
Beachten Sie, dass Sie den Visumantrag frühestens 3 Monate vor der geplanten Reise stellen müssen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreic hen?
Beachten Sie:
Um ein Visum der Kategorie A sollten Sie sich bewerben, falls:
- Sie einen Aufenthalt ausschließlich in der Transitzone des Flughafens planen und nicht vorhaben, sie zu verlassen. Ein Visum der Kategorie „A“ berechtigt nicht zum Aufenthalt im Schengen-Raum.
- Sie Bürger eines der folgenden Staaten sind:
o Afghanistan,
o Bangladesch,
o Demokratische Republik Kongo,
o Eritrea,
o Äthiopien,
o Ghana,
o Iran,
o Irak,
o Nigeria,
o Pakistan,
o Somalia,
o Sri Lanka.
Sie sind von der Bewerbung um das Visum der Kategorie „A“ befreit, falls Sie:
- einen diplomatischen Reisepass haben,
- nächster Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union sind,
- ein Visum der Kategorie „C“ oder „D“ oder einen Aufenthaltstitel haben, die von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde,
- einen Aufenthaltstitel haben, der im Anhang V zum Visakodex der Gemeinschaft genannt ist, ausgestellt durch Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder die Vereinigten Staaten Amerikas,
- ein gültiges Visum eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums, Kanadas, Japans oder der Vereinigten Staaten haben oder falls Sie aus diesen Staaten nach Ausnutzung eines solchen Visums zurückkehren.
Erforderliche Unterlagen:
- ein im System e-konsulat ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Visumsformular;
- ein farbiges Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm. Das Lichtbild:
o muss scharf sein, ist auf einem weißen Hintergrund aufzunehmen und sollte auf einem Papier von hoher Qualität ausgedruckt werden.
o darf nicht älter als 6 Monte sein.
o muss mit Blickrichtung in die Kamera aufgenommen sein und klar die Augen und das Gesicht von beiden Seiten von der Kopfspitze bis zum oberen Teil der Schultern zeigen, sodass das Gesicht 70-80% des Bildes umfasst. Das Bild ist ohne Kopfdeckung aufzunehmen.
- ein Reisepass, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde, mit einer Gültigkeitsfrist von mindestens 3 Monaten ab Datum der geplanten Rückkehr, mit mindestens 2 leeren Seiten, die für Visen bestimmt sind.
- eine Kopie der Reisepassseite, auf der sich Personendaten und das Lichtbild befinden,
- eine Krankenversicherung für einen Betrag von mindestens 30 000 EUR, gültig auf dem Gebiet des Schengen-Raums.
- eine Kopie des Personaldokuments zur Bestätigung des Wohnsitzes im Bezirk der konsularischen Vertretung, in der Sie sich um das Visum bewerben.
- Ein Dokument zur Bestätigung der weiteren Reise nach dem Verlassen der Transitzone (z.B. Flugticket oder Visum des Zielstaates).
- Angaben zur Bestätigung der Tatsache, dass Sie nicht versuchen, ins Gebiet der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums zu gelangen.
Bei Beantragung eines Visums für Minderjährige sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligung des Elternteils/der Eltern für die Visumbeantragung. Falls es nur einen Vormund gibt, ist dies durch Vorlage der Geburtsurkunde, einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuerkennung des elterlichen Sorgerechts oder der Sterbeurkunde des anderen Elternteils nachzuweisen.
- Reisepässe der Eltern - Original und Kopie.
- Geburtsurkunde - Original und Kopie.
Falls das Kind in den Reisepass des Elternteils oder des Vormunds eingetragen ist - muss für das Kind dennoch ein separater Visumantrag gestellt werden. Das Visum wird in den Reisepass des Elternteils bzw. des Vormunds eingeklebt.
Achtung:
- Den Visumantrag müssen Sie in der diplomatischen Vertretung stellen, in deren Konsularbezirk Ihr fester Wohnsitz liegt.
- In der Regel sind die oben genannten Unterlagen für die Entscheidung bezüglich des Antrags ausreichend, doch kann der Konsul von Ihnen zusätzliche Unterlagen verlangen.
- Der Konsul ist berechtigt, den Antragsteller für ein Gespräch im Konsularamt einzuladen, aber er muss das nicht unbedingt tun.
- Ein Visum der Kategorie „A“ berechtigt Sie nicht, die Transitzone des Flughafens zu verlassen.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Gebühr für den Visumantrag beträgt 75 CHF.
Die Gebühr für den Visumantrag wird unabhängig von der Entscheidung des Konsuls nicht rückerstattet.
Was ist die Erledigungsfrist?
Der Konsul hat 15 Kalendertage, um die Visumsentscheidung zu treffen. In Ausnahmefällen kann die Frist zu 30 oder 60 Tagen verlängert werden.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Das Abholdatum wird individuell festgesetzt.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Falls Sie mit der Entscheidung des Konsuls nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine erneute Prüfung des Visumsantrags zu beantragen. Sie müssen die erneute Prüfung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Entscheidung im Sitz des Amtes beantragen, das die angefochtene Visumentscheidung getroffen hat.
Die Gebühr für die Beantragung der erneuten Prüfung des Visumsantrags beträgt 87 CHF.
Rechtsgrundlage
Rozporządzenie Parlamentu Europejskiego i Rady (WE) nr 810/2009 z dnia 13 lipca 2009 r. ustanawiające Wspólnotowy Kodeks Wizowy (kodeks wizowy)
Ustawa z dnia 12 grudnia 2013 r. o cudzoziemcach
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne