Nationales Visum (Kategorie „D“)
Wo können Sie es erledigen?
Den Antrag können Sie in der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Bern stellen.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Den Antrag auf Ausstellung eines Visums stellen Sie persönlich. Diplomatische Vertretungen akzeptieren keine Anträge, die per Fax, Post oder E-Mail eingereicht werden,
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Für ein Treffen zur Stellung eines Visumsantrags können Sie sich im System e-konsulat verabreden.
Beachten Sie, dass Sie den Visumantrag spätestens zwei Wochen vor der geplanten Einreise stellen müssen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
1. ein im System e-konsulat ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Visumsformular;
2. ein farbiges Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm. Das Lichtbild:
a. muss scharf sein, ist auf einem weißen Hintergrund aufzunehmen und sollte auf einem Papier von hoher Qualität ausgedruckt werden,
b. darf nicht älter als 6 Monte sein.
c. muss mit Blickrichtung in die Kamera aufgenommen sein und klar die Augen und das Gesicht von beiden Seiten von der Kopfspitze bis zum oberen Teil der Schultern zeigen, sodass das Gesicht 70-80% des Bildes umfasst. Das Bild ist ohne Kopfdeckung aufzunehmen.
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde, mit einer Gültigkeitsfrist von mindestens 3 Monaten ab Datum der geplanten Rückkehr, mit mindestens 2 leeren Seiten, die für Visen bestimmt sind.
4. eine Kopie der Reisepassseite, auf der sich Personendaten und das Lichtbild befinden,
5. eine Krankenversicherung für einen Betrag von mindestens 30 000 EUR, gültig auf dem Gebiet der Europäischen Union. Die Information des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten zu den Versicherungsunternehmen und den von ihnen angebotenen Versicherungen, die die in Art. 25 des Ausländergesetzes vom 12. Dezember 2013 festgelegten Bedingungen erfüllen, finden Sie auf der Website des Aussenministeriums.
6. eine Kopie des Personaldokuments zur Bestätigung des legalen Wohnsitzes im Bezirk der konsularischen Vertretung, in der Sie sich um das Visum bewerben.
7. eine Bestätigung ausreichender finanzieller Mittel in der von der Vertretung zu bestimmenden Form.
8. ein Dokument zur Bestätigung der Unterkunft (z.B. eine offizielle Einladung oder eine Hotelbuchung)
9. Unterlagen zur Bestätigung des Aufenthaltszwecks auf dem Gebiet der Republik Polen.
Bei Beantragung eines Visums für Minderjährige ist es zusätzlich notwendig, folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligung des Elternteils/der Eltern für die Visumbeantragung. Falls es nur einen Vormund gibt, ist dies durch Vorlage der Geburtsurkunde, einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuerkennung des elterlichen Sorgerechts oder der Sterbeurkunde des anderen Elternteils nachzuweisen.
- Reisepässe der Eltern - Original und Kopie.
- Geburtsurkunde - Original und Kopie.
Falls das Kind in den Reisepass des Elternteils oder des Vormunds eingetragen ist - muss für das Kind dennoch ein separater Visumantrag gestellt werden. Das Visum wird in den Reisepass des Elternteils bzw. des Vormunds eingeklebt.
Beachten Sie:
- Den Visumantrag müssen Sie in der diplomatischen Vertretung stellen, in deren Konsularbezirk Ihr fester Wohnsitz liegt.
- In der Regel sind die oben genannten Unterlagen für die Entscheidung bezüglich des Antrags ausreichend, doch kann der Konsul Sie um zusätzliche Unterlagen bitten.
- Der Konsul ist berechtigt, den Antragsteller für ein Gespräch im Konsularamt einzuladen, aber er muss das nicht unbedingt tun.
- Visen der Kategorie „D“ erlauben den Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums für 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen. Das bedeutet, dass Sie sich im Schengen-Raum legal nur dann aufhalten können, wenn Ihr Aufenthalt in den Ländern des Raumes in den letzten 180 Tagen nicht 90 Tagen überschritt.
- Ein Visum der Kategorie „D“ kann mit der maximalen Gültigkeitsfrist von einem Jahr ausgestellt werden.
- Beachten Sie, dass das Visum die Einreise in die Republik Polen nicht garantiert - die endgültige Entscheidung wird vom Grenzschutz getroffen.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Gebühr für den Visumantrag beträgt 75 CHF.
Die Gebühr für den Visumantrag wird unabhängig von der Entscheidung des Konsuls nicht rückerstattet.
Was ist die Erledigungsfrist?
Die Entscheidung über die Ausstellung des Visums wird innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Zahlung getroffen. Falls es notwendig ist, die Unterlagen ausführlich zu überprüfen, kann die Prüfung des Antrags bis zu 30 Tagen verlängert werden. In dringenden und begründeten Fällen kann die Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen werden.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Das Abholdatum wird individuell festgesetzt.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Falls Sie mit der Entscheidung des Konsuls nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine erneute Prüfung des Visumsantrags zu beantragen. Sie müssen die erneute Prüfung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Entscheidung im Sitz des Amtes beantragen, das die angefochtene Visumentscheidung getroffen hat.
Die Gebühr für die Beantragung der erneuten Prüfung des Visumsantrags beträgt 87 CHF.
Rechtsgrundlage
Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 6 lutego 2018 r. w sprawie wiz dla cudzoziemców
Ustawa z dnia 12 grudnia 2013 r. o cudzoziemcach
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne