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Reisepass für einen Erwachsenen

Wo können Sie es erledigen?

Die Ausstellung eines Reisepasses können Sie bei einem beliebigen Konsularamt der Republik Polen beantragen. Beachten Sie, dass Sie den neuen vorläufigen Reisepass in demselben Amt abholen, in dem Sie den Antrag stellen.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses stellen Sie persönlich.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen zur Beantragung der Ausstellung eines Reisepasses können Sie sich im System e-konsulat verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

WICHTIG! Sie müssen den Antrag nicht mehr von Hand ausfüllen.

Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses beim Konsul der Republik Polen stellen Sie in elektronischer Form bei Ihrem Passbesuch. Der Konsularbeamte füllt den Antrag unter Verwendung des elektronischen Formulars aus, und der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Daten, indem er seine Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Gerät (Signature Pad) leistet.

Es ist obligatorisch, ein Foto dem Antrag beizufügen. Es ist nicht möglich, ein Foto nachträglich zu ersetzen oder hochzuladen. Ist das Lichtbild dem Antrag nicht beigefügt oder entspricht es nicht den Anforderungen, stellt die Passbehörde dem Antragsteller eine Ablehnungsmitteilung aus.

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis (falls er ausgestellt wurde), der die Identität und die Staatsangehörigkeit bestätigt.

HINWEIS: Bei begründeten Zweifeln an der Identität der Person, der das Passdokument ausgestellt werden soll, an ihrer Staatsangehörigkeit oder an anderen für die Beantragung des Reisepasses erforderlichen Angaben, kann der Konsul die Vorlage zusätzlicher erforderlicher Dokumente verlangen.

  • Ein Dokument, das Ihren Anspruch auf eine Gebührenermäßigung oder eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung Ihres Reisepasses belegt (z. B. Studentenausweis, polnischer Rentnerausweis usw.).
Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt: 110,00 EUR. 

Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld.

  • Sie können die ermäßigte Passgebühr in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

-  Sie sind Schüler oder Student im Alter von 18 und 26 Jahren;

- Sie sind Rentner, Behinderter - Anspruch besteht nur auf der Grundlage der polnischen Rechtsvorschriften (Gesetz vom 17. Dezember 1998 über die Renten des Sozialversicherungsfonds, Gesetz vom 27. Juni 2003 über die Sozialrente und Gesetz vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten);

- Sie sind der einzige Unterhaltsberechtigte Ihres Ehegatten, der Rentner oder Behinderter im Sinne der oben genannten Rechtsvorschriften ist; 

- Sie sind in einem Pflegeheim oder einer Pflegeeinrichtung untergebracht, oder Sie erhalten Sozialhilfe in Form von Dauerleistungen nach den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes vom 12. März 2004 (Dz. U. [polnisches Gesetzblatt] von 2021, Pos. 2268 und 2270 und von 2022, Pos. 1 und 66);

- Sie erhalten ein besonderes Betreuungsgeld, eine Pflegeleistung oder ein Vormundschaftsgeld, das nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. November 2003 über Familienleistungen und des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Festsetzung und Auszahlung eines Vormundschaftsgeldes gewährt wird;

- Sie sind ein Kriegsveteran oder eine andere Person, auf die die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Januar 1991 über Kriegsveteranen und bestimmte Personen, die Opfer von Kriegs- und Nachkriegsrepressionen sind, Anwendung finden;

- Sie sind eine Person mit dem Status eines antikommunistischen Oppositionellen oder einer aus politischen Gründen unterdrückten Person, der gemäß dem Gesetz vom 20. März 2015 über antikommunistische Oppositionelle und aus politischen Gründen unterdrückte Personen gewährt wird;

- Sie sind eine Person, der der Leiter des Amtes für Kriegsveteranen und Verfolgte durch Beschlusse gemäß Art. 117 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 über Renten aus dem Sozialversicherungsfonds eine Tätigkeit zur Wiedererlangung der Unabhängigkeit und Souveränität Polens oder zur Achtung der politischen Menschenrechte in Polen bestätigt hat;

- Sie sind ein Soldat im territorialen Militärdienst;

- Sie sind ein behinderter Veteran im Sinne des Gesetzes vom 19. August 2011 über Veteranen von Operationen außerhalb der Landesgrenzen;

- Sie sind ein freiwilliger Retter einer Freiwilligen Feuerwehr und eine Person, der eine Rettungsbeihilfe gemäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2021 über die Freiwilligen Feuerwehren gewährt wurde;

- Sie sind ein Freiwilliger, der in Einrichtungen tätig ist, die zur Durchführung der Bergrettung befugt sind;

- Sie sind Mitglied einer großen Familie im Sinne des Gesetzes über die Karte für große Familien vom 5. Dezember 2014 und besitzen eine Karte für große Familien.

WICHTIG! Um die ermäßigte Konsulargebühr in Anspruch zu nehmen, muss bei der Antragstellung ein Dokument vorgelegt werden, das den Anspruch auf die ermäßigte Gebühr bestätigt.  

 

Die Ausstellung eines Reisepasses ist in folgenden Fällen kostenlos:

  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung das 70. Lebensjahr vollendet;
  • Sie befinden sich in einem Pflegeheim oder einer Pflegeeinrichtung, und Ihre Auslandsreise steht im Zusammenhang mit Ihrer langfristigen Behandlung oder Operation;
  • Sie erhalten eine ständige Sozialhilfeleistung, und Ihre Auslandsreise steht im Zusammenhang mit Ihrer langfristigen Behandlung oder Operation;
  • Ihr Reisepass hat einen technischen Mangel;
  • Sie haben vor Ablauf des Gültigkeitsdatums Ihres bisherigen Passes einen neuen Pass beantragt, um eine Unstimmigkeit zu berichtigen (z. B. bei Name, Vorname, Datum, Geburtsort, Geschlecht oder PESEL-Nummer)
  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zur Aufhebung eines Bescheides der Passbehörde über die Verweigerung der Ausstellung oder die Ungültigerklärung eines Passdokuments vorliegt.

WICHTIG! Wenn Sie die Befreiung von der Reisepassgebühr in Anspruch nehmen möchten – bringen Sie bitte Dokumente mit, die belegen, dass Sie eine der oben genannten Bedingungen erfüllen.

Sie bezahlen NICHT weniger, wenn Sie die Ausstellung eines neuen Reisepasses vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Reisepasses beantragen, falls: 

  • sich Ihre im Reisepass enthaltenen Angaben, wie etwa Ihr(e) Vorname(n) oder Nachname durch die Heirat geändert haben (der Austausch des Reisepasses ist dann obligatorisch)  oder sich Ihr Aussehen so verändert hat, dass Ihre Identifizierung erschwert ist,
  • im Reisepass kein Platz mehr für spätere Visen oder Stempel vorhanden ist, die die Überschreitung der Grenze bestätigen.
Was ist die Bearbeitungszeit?

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, nennt Ihnen ein Konsularbeamte einen voraussichtlichen Termin für die Abholung Ihres Reisepasses. Sie erhalten auch eine schriftliche Bestätigung der Antragstellung. Darauf finden Sie Ihre Passantragsnummer, mit der Sie den Status Ihres Antrags online verfolgen können.

Wenn Sie dringend ein Reisedokument benötigen, z. B. wegen einer dringenden Reise – stellen Sie einen zusätzlichen Antrag auf einen vorläufigen Reisepass, bis der biometrische Reisepass zugestellt wird. Sie werden ihn schneller erhalten als den biometrischen Reisepass.  

WICHTIG! Wenn Sie planen, mit einem vorläufigen Reisepass in ein anderes Land zu reisen, informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Hoheitsgebiet des betreffenden Landes. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Grenze auf der Grundlage Ihres vorläufigen Reisepasses überschreiten können und welche Gültigkeitsdauer (für Ein- und Ausreise) erforderlich ist.

 

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Den Reisepass holen Sie persönlich bei dieser Stelle ab, bei der der Antrag gestellt wurde.

Am Tag der Abholung des neuen Dokuments bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass (oder vorläufigen Reisepass) zum Konsulat mit. Der bisherige Reisepass wird mit Ausnahme der Seiten mit gültigen Visa entwertet und zurückgegeben.

WICHTIG! In begründeten Fällen, insbesondere in Fällen, in denen die konsularische Vertretung besonders schwer zu erreichen ist, kann der Konsul vom Erfordernis der persönlichen Abholung des Reisepassdokuments absehen. Besprechen Sie diese Angelegenheit bei der Antragstellung. Die Kosten für die Sendung müssen Sie selbst tragen.

Der Konsul stellt Ihren Reisepass durch Vermittlung eines Post- und Lieferungsdienstleisters an die von Ihnen angegebene Adresse zu, mit Einhaltung der Sicherheit des gelieferten Dokuments.

Die Entwertung des bisherigen Reisepasses erfolgt vor dem Versand des neuen Reisepasses durch den Konsul. Wenn Sie wissen, dass Ihr (biometrischer) Reisepass versandfertig ist, schicken Sie dem Konsul Ihren bestehenden Reisepass (oder gegebenenfalls Ihren vorläufigen Reisepass), damit er entwertet werden kann. Der Konsul schickt Ihnen das entwertete Dokument zusammen mit Ihrem neuen Reisepass zurück.

WICHTIG! Ein Bürger, der ein Reisepassdokument per Post erhalten hat, MUSS DEN REISEPASS über einen speziellen elektronischen Dienst SELBST AKTIVIEREN. Für die Aktivierung benötigt ein Bürger: einen Internetzugang, die Nummer des neuen Reisepasses und die Antragsnummer (diese Nummer steht auf der Bestätigung der Antragstellung).

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Form der Passabholung von persönlich auf Kurierdienst zu ändern, wenn der Antrag zum Zeitpunkt des Passbesuchs im Konsulat genehmigt wurde. 

WICHTIG! Der Konsul darf einem Bürger, der außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag eingegangen ist, wohnt, keine Reisepässe zusenden.

Es ist auch nicht möglich, einen von der nationalen Passbehörde (dem Woiwode) ausgestellten Reisepass an eine Person im Ausland zu schicken.

Der Konsul verweigert die Ausstellung eines Passdokuments auf Antrag:

  • eines Gerichts, vor dem gegen den Antragsteller ein Strafverfahren oder ein Verfahren wegen Steuerstraftat, ein Verfahren in Minderjährigenangelegenheiten oder ein Zivilverfahren anhängig ist.
  • eines Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsorgans, das gegen den Antragsteller ein Untersuchungs- oder Strafvollstreckungsverfahren, darunter in Sachen einer Steuerstraftat, führt.

In diesen beiden Fällen können Sie keinen Rechtsbehelf gegen den Bescheid eines Konsuls über die Verweigerung der Ausstellung des Reisepasses einlegen.

Der Konsul lehnt die Ausstellung eines Reisepassdokuments ab, wenn:

  • die Passbehörde, die im Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses angegebenen Daten des Antragstellers auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente und der verfügbaren Unterlagen nicht bestätigt hat;
  • die Passbehörde die Staatsangehörigkeit des Antragstellers auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente und der verfügbaren Unterlagen nicht bestätigt hat;
  • der Antragsteller die erforderliche Gebühr für den Reisepass oder den vorläufigen Reisepass nicht entrichtet hat.

Wird die Ausstellung eines Passdokuments verweigert, so erlässt der Konsul einen Bescheid.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Falls der Konsul Ihnen eine Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erlässt, können Sie gegen diese Entscheidung eine Berufung beim Innenminister durch Vermittlung des Konsuls einreichen.

Der Konsul verweigert die Ausstellung eines Reisepassdokuments auf Antrag:

  • eines Gerichts, vor dem gegen den Antragsteller ein Strafverfahren oder ein Verfahren wegen Steuerstraftat, ein Verfahren in Minderjährigenangelegenheiten oder ein Zivilverfahren anhängig ist.
  • eines Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsorgans, das gegen den Antragsteller ein Untersuchungs- oder Strafvollstreckungsverfahren, darunter in Sachen einer Steuerstraftat, führt.
     
Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Reisepass beantragen, wenn mein Reisepass noch mehrere Jahre gültig ist?

Sie können einen neuen Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in folgenden Fällen nicht ermäßigt werden kann:

  • die Änderung der persönlichen Daten aufgrund einer Heirat
  • Mangel an Platz im Reisepass für Visa und Grenzkontrollstempel

Meine persönlichen Daten haben sich geändert - muss ich einen neuen Reisepass beantragen?

Ja, Sie müssen Ihren Reisepass ersetzen, wenn sich Ihre Angaben wie Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und PESEL-Nummer ändern oder korrigiert werden müssen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Ersatz des Reisepasses beantragen.

WICHTIG! Ihr bestehender Reisepass wird nach 120 Tagen ab dem Datum der Änderung Ihrer Passdaten im PESEL-Register automatisch ungültig.

Bitte beachten Sie, dass die Passgebühr bei einer Änderung der persönlichen Daten (z. B. infolge einer Heirat oder einer administrativen Änderung des Vor- und/oder Nachnamens) nicht ermäßigt wird.

In meinem Reisepass ist kein Platz mehr für Visa und Grenzkontrollstempel, aber der Reisepass wird erst in ein paar Jahren ablaufen. Sollte dieser Reisepass ersetzt werden?

Es besteht keine Verpflichtung dazu. Wenn in Ihrem Pass jedoch kein Platz für Visa oder Grenzkontrollstempel ist und Sie planen, in andere Länder zu reisen – sollten Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Denken Sie daran, einen neuen Reisepass zu beantragen, auch wenn Sie nicht vorhaben, in nächster Zeit zu verreisen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wenn Sie dringend verreisen müssen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie dann die volle Passgebühr bezahlen müssen.

Kann ich die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beantragen, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe und mein neuer Reisepass für 10 Jahre in Polen zur Abholung bereit ist? 
Sie können beim Konsul die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für die Rückreise nach Polen beantragen. Vergessen Sie nicht, den vom Konsul ausgestellten vorläufigen Reisepass in die Behörde (im Inland) mitzubringen, wenn Sie den neuen Reisepass abholen.

Ich habe den Reisepass verloren. Was soll ich tun?

Falls Sie Ihren Reisepass verloren haben, müssen Sie die Passbehörde unverzüglich benachrichtigen - im Ausland ist das der Konsul.

Die Anmeldung des Verlusts des Reisepasses im Konsulat bedeutet, dass der Reisepass zum Tag der Anmeldung entwertet wird. 

Sie brauchen den Verlust Ihres Passes nicht persönlich im Konsulat anzumelden, wenn Sie ein Vertrauensprofil, ein qualifiziertes Zertifikat oder eine E-Card besitzen. Sie können den Verlust oder die Beschädigung Ihres Passdokuments entweder schriftlich auf einem elektronisch erfassten Formular oder online über den angebotenen elektronischen Dienst anmelden.

Darüber hinaus ist es möglich, den Verlust eines Passdokuments schriftlich in Papierform mit notariell beglaubigter Unterschrift zu melden

Beachten Sie! Wenn Sie Ihren Reisepass wiederfinden, dessen Verlust Sie im Konsulat angemeldet haben, sollten Sie dieses Dokument unverzüglich an die Passbehörde (im Ausland dem Konsul) zurückgeben.

Ist es möglich, einen fertigen Reisepass aus einem anderen Konsulat oder Land zu schicken?

Nein, Sie können Ihren Reisepass nur bei dieser Stelle abholen, bei der Sie den Antrag gestellt haben.

Wie kann ich einen Reisepass erhalten, wenn ich im Ausland geboren bin, nie einen polnischen Reisepass bzw. Personalausweis besessen habe, nie in Polen gelebt habe, aber mein Elternteil den polnischen Reisepass besaß?

In solchen Fällen ist in der Regel eine Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit erforderlich. Sobald Sie die Entscheidung des Woiwoden erhalten haben, dass Sie die polnische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie die Transkription der ausländischen Geburtsurkunde/Heiratsurkunde vornehmen. Auf diese Weise erhalten Sie eine Abschrift Ihrer polnischen Geburtsurkunde / Abschrift Ihrer polnischen Heiratsurkunde.

Folgende Unterlagen sind in diesem Fall für die Beantragung eines Reisepasses erforderlich: ein Lichtbild, eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie eine Entscheidung über die Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit. Legen Sie außerdem einen gültigen Identitätsausweis mit dem Lichtbild vor.


 

Rechtsgrundlage

  • Gesetz vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung über Reisepassdokumente vom 9. September 2022
  • Konsulargesetz vom 25. Juni 2015
  • Verordnung des Außenministers über die Konsulargebühren vom 18. Dezember 2015
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