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Verlust des Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses

Wo können Sie es erledigen?

Den Verlust oder eine Beschädigung Ihres Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses im Ausland sollten Sie unverzüglich beim Konsularamt der Republik Polen anmelden. 

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Melden Sie sich beim nächsten oder von Ihnen gewählten Konsularamt, um den Verlust Ihres Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses anzuzeigen. 

Ein Honorarkonsul nimmt keine Anzeigen vom Verlust eines Reisepassdokumentes an.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Sie müssen sich nicht für ein Treffen verabreden. 

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Der Konsul nimmt Ihre Anzeige über den Verlust des Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses an, nachdem Sie das im Konsulat erhaltene Formular ausfüllen.

Am Tag der Einreichung dieser Anzeige wird Ihr Reisepassdokument entwertet. Der Konsul trägt unverzüglich, nach Vornahme entsprechender Prüfungen, die Information über die Entwertung Ihres Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses in die zentrale Reisepassevidenz ein.

Hinweis: Falls Sie später Ihr Reisepassdokument finden, das Sie dem Konsul als verloren angezeigt haben, können Sie es nicht mehr gebrauchen oder die Anzeige über den Verlust zurückziehen. Der gefundene Reisepass bzw. vorläufige Reisepass ist dem für Reisepässe örtlich zuständigen Organ (einem Woiwoden in Polen oder einem Konsul im Ausland) zurückzugeben. Er kann nicht wiedererhalten werden.

Die Pflicht, das Reisepassdokument zurückzugeben, besteht unabhängig davon, ob Sie bereits ein neues Dokument anstelle des verlorenen erhalten haben oder die Ausstellung eines neuen Dokuments überhaupt nicht beantragt haben. 

Ein Versuch, sich mit dem alten Dokument an der Grenze auszuweisen kann schwere Folgen haben und Schwierigkeiten verursachen.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos.

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul nimmt Ihre Anmeldung des Dokumentverlustes unverzüglich an.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Betrifft nicht.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Betrifft nicht.

Häufig gestellte Fragen

Verlust oder Beschädigung des Reisepassdokuments und die Möglichkeit zum festen Aufenthaltsort zurückzukehren.
Falls Sie ein Reisepassdokument im Ausland verlieren, stellt Ihnen der Konsul auf Ihren Antrag und nach der Bestätigung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit einen vorläufigen Reisepass aus, mit dem Sie zum festen Aufenthaltsort (in Polen oder in einem anderen Staat) zurückkehren können. 

Beachten Sie, dass ein Honorarkonsul Ihnen kein Reisepassdokument ausstellen kann.


 

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