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Verlust des Reisepasses bzw. vorläufigen Reisepasses

Wo können Sie es erledigen?

Melden Sie den Verlust eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses im Ausland unverzüglich dem Konsulat der Republik Polen.

Wenn Sie dem Konsulat den Verlust eines Reisepasses melden, wird das Dokument an dem Tag entwertet, an dem das Konsulat über den Verlust des Reisepasses informiert wird.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Wenden Sie sich an die nächstgelegene oder an einen Konsulat Ihrer Wahl – um den Verlust Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses zu melden.

HINWEIS: Ein Honorarkonsul nimmt keine Anzeigen vom Verlust eines Reisepassdokumentes an.

Sie brauchen den Verlust Ihres Passes nicht persönlich im Konsulat anzumelden, wenn Sie ein Vertrauensprofil, ein qualifiziertes Zertifikat oder eine E-Card besitzen. Sie können den Verlust oder die Beschädigung Ihres Passdokuments entweder schriftlich auf einem elektronisch erfassten Formular oder online über den angebotenen elektronischen Dienst anmelden.

Darüber hinaus ist es möglich, den Verlust eines Passdokuments schriftlich in Papierform mit notariell beglaubigter Unterschrift zu melden.

Beachten Sie! Wenn Sie Ihren Reisepass wiederfinden, dessen Verlust Sie im Konsulat angemeldet haben, sollten Sie dieses Dokument unverzüglich an die Passbehörde (im Ausland dem Konsul) zurückgeben.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Wenn Sie den Verlust Ihres Reisepasses im Konsulat melden möchten, brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Der Konsul nimmt Ihre Meldung über den Verlust Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses in elektronischer Form bei Ihrem Besuch im Konsulat entgegen. Der Konsularbeamte füllt den Antrag unter Verwendung des elektronischen Formulars aus, und der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Daten durch seine Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Gerät (Signature Pad).

Ab dem Datum dieser Anmeldung wird Ihr Reisepassdokument entwertet.

Nicht vergessen! Wenn Sie Ihr dem Konsul als verloren gemeldetes Reisepassdokument wiederfinden, können Sie es nicht mehr verwenden oder die Verlustanzeige zurückziehen. Der aufgefundene Reisepass oder vorläufige Reisepass ist der örtlich zuständigen Passbehörde (Woiwode in Polen, Konsul im Ausland) zurückzugeben. Sie können es nicht zurückerhalten.

Die Verpflichtung zur Rückgabe des Passdokuments tritt unabhängig davon ein, ob Sie bereits ein neues Dokument anstelle des verlorenen Dokuments ausgestellt haben oder ob Sie kein neues Dokument beantragt haben.

Der Versuch, dieses Dokument beim Grenzübertritt vorzulegen, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen und Schwierigkeiten führen.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos.

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul nimmt Ihre Anmeldung des Dokumentverlustes unverzüglich an.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Betrifft nicht.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Betrifft nicht.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Reisepass im Ausland verloren geht oder zerstört wird und ich dringend an meinen ständigen Wohnsitz zurückkehren muss?

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verlieren – auf Ihren Antrag hin – stellt Ihnen der Konsul nach Bestätigung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit einen vorläufigen Reisepass aus, damit Sie zu Ihrem ständigen Aufenthaltsort (in Polen oder in einem anderen Land) zurückkehren können.

Beachten Sie, dass der Honorarkonsul Ihnen kein Reisepassdokument ausstellen darf.

 

Rechtsgrundlage
  • Gesetz vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung über Reisepassdokumente vom 9. September 2022
  • Konsulargesetz vom 25. Juni 2015
  • Verordnung des Außenministers über die Konsulargebühren vom 18. Dezember 2015

 

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