Angaben zur Erstellung von Anträgen aufgrund des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung abgeschlossen in den Haag am 25. Oktober 1980
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Jeder, der:
- EINE der untenstehenden Voraussetzungen erfüllt:
- ein Elternteil des widerrechtlich verbrachten oder zurückgehaltenen Kindes ist und ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf seinen Aufenthaltsort hat,
- ein gesetzlicher Vormund des entführten Kindes ist (also eine Person, deren das Gericht das Sorgerecht auferlegt hat).
- ein Kind hat, welches ALLE untenstehenden Voraussetzungen erfüllt:
- weniger als sechszehn Jahre alt ist,
- in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ansässig war (die Vertragsstaaten des Übereinkommens finden Sie unter dem Tab WISSENSDATENBANK – VERZEICHNIS DER STAATEN, DIE NEBEN POLEN AN DAS HAAGER ÜBEREINKOMMEN GEBUNDEN SIND)
- in einem Staat entführt oder widerrechtlich zurückgehalten wurde, welcher ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist, aber nicht der Staat des Wohnsitzes ist.
Den Antrag können auch Personen stellen, die nicht wissen, wo sich das Kind genau aufhält, aber begründete Vermutungen in diesem Bereich haben.
Das Haager Übereinkommen betrifft nur internationales Verbringen und internationales Zurückhalten. Wenn das Kind in dem Staat entführt wurde, in dem es ansässig ist – können Sie die Hilfe auf der Grundlage des Übereinkommens nicht in Anspruch nehmen.
ANTRAGSTELLUNG:
Das Übereinkommen sieht zwei Vorgehensweisen bei der Übersendung der Anträge vor. Die interessierte Person kann sich an die polnische Zentrale Behörde, d. h. an das Justizministerium, wenden und/oder unmittelbar an die Zentrale Behörde des Staates, in dem das Kind sich gewöhnlich aufhält (Art. 8 Abs.1, Art. 21 Abs. 1 des Übereinkommens).
Antrag auf Rückgabe des Kindes und/oder Durchführung des Rechts auf persönlichen Umgang ist auf den dazu bestimmten Formularen anzufertigen, die Sie unter dem Tab FORMULARE UND MUSTER DER ANTRÄGE finden.
Alle Felder sind ausführlich auszufüllen.
ACHTUNG! Formulare sind in zweierlei Formen zugänglich: in einer interaktiven und traditionellen Form.
Die traditionelle Form des Antrags ist zum Herunterladen und zum schriftlichen Ausfüllen zugänglich (PDF) oder in einer editierbaren Form (WORD)
Das interaktive Formular ist nach seiner Ausfüllung und online Übersendung zusätzlich auszudrücken und zu zeichnen, und daraufhin samt erforderlichen Unterlagen an die Adresse des Justizministeriums zu schicken (Daten in dem Tab KONTAKT).
Die Kosten der Übersetzung des Antrags und der dem Antrag beigefügten Unterlagen belasten grundsätzlich den Antragsteller.
Bei jeglichen Zweifeln bezüglich der Erstellung des Antrags auf Rückgabe eines ins Ausland entführten Kindes und/oder eines Antrags auf persönlichen Umgang, darunter auch bei Zweifeln bezüglich der beizufügenden erforderlichen Unterlagen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der speziell dazu vorbereiteten Infobroschüre (zum Herunterladen zugänglich in der Sektion MATERIALIEN ZUM HERUNTERLADEN).
Es besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem örtlich zuständigen Bezirksgericht (sąd okręgowy) und/oder unmittelbar mit dem Justizministerium, mit der Unterabteilung für Internationale Familienverfahren, in der Abteilung für Familien und Minderjährige (Ministerstwo Sprawiedliwości – Wydział Międzynarodowych Postępowań Rodzinnych w Departamencie Spraw Rodzinnych i Nieletnich) (Kontaktdaten finden sie unter dem Tab KONTAKT).
Der diesbezügliche Inhalt und die Infobroschüre stellen jedoch keine Rechtsberatung dar, sondern eine Information über die möglichen Arten der Initiierung von Verfahren, über deren Verlauf und Ausgang ausschließlich das zuständige Gericht entscheidet.
Zwecks der Inanspruchnahme von Rechtsberatung, ziehen Sie bitte die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder die Inanspruchnahme einer kostenlosen Rechtsberatungsstelle in Erwägung (eine Suchmaschine der naheliegenden Stellen nach dem Wohnort der interessierten Person befinden sich unter folgender Adresse: https://np.ms.gov.pl/ oder machen Sie sich mit dem Tab FORMULARE UND ANTRAGSMUSTER vertraut, wo Informationen über Rechtshilfe (auch in anderen Staaten) zugänglich sind.
Materialien
InfobroschüreInfobroschüre.pdf 0.22MB