Die für internationale Familienverfahren verantwortliche Person
Dr. Michał Wójcik
Minister, Mitglied des Ministerrats, vormals Staatssekretär im Justizministerium, zuständig für den Bereich der internationalen Familienverfahren, insbesondere für die Aufgaben der Zentralen Behörde im Bereich der grenzüberschreitenden Kindesentführung, Betreuungs- und Unterhaltsangelegenheiten.
Geleitet vom Wohl der Kinder vertrat er die polnische Zentralen Behörde auf dem internationalen Ebene durch zahlreiche Besuche im Ausland und unterstützte persönlich alle Initiativen, die auf die Wahrung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität der Kinder in den Verfahren zur Einrichtung eines Pflegschaftsverhältnisses abzielen, was sich in der vom Justizministerium beantragten Änderung der Brüssel II BIS Verordnung durch eine Reihe von aktiven Maßnahmen ab Dezember 2017 widerspiegelt.
Herr Michał Wójcik leitete die Gesetzgebungstätigkeit ein, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eines zentralen Behörde in Familiensachen auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs nach dem Recht der Europäischen Union und internationaler Abkommen endete.
Dr. Michał Wójcik interveniert oft auf höchster Ebene und arbeitet mit Vertretern von Regierungsinstitutionen aus der ganzen Welt zusammen.
Er ist ständig mit Aktivitäten für den Rechtsschutz von Kindern beschäftigt.