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Reformen zugunsten des Kindeswohls

Zu den zahlreichen, täglichen Handlungen, die zugunsten des Kindeswohls vorgenommen werden, gehören die von der Zentralen Behörde verursachten gesetzgeberische Änderungen.

Zu den wichtigsten gehören vor allem:

  • Einführung des Gesetzes über die Wahrnehmung mancher Tätigkeiten einer Zentralen Behörde in Familiensachen aus dem Bereich des Rechtsverkehrs aufgrund der Rechts der Europäischen Union und internationaler Verträge, welches seit dem 27.08.2018 gilt
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, sog. Brüssel-IIa-Verordnung

 

Wir laden Sie dazu ein, sich mit den detaillierten Angaben in diesem Bereich, welche in den untenstehenden speziellen themenbezogenen Sektionen enthalten sind, vertraut zu machen.

 

Einführung des Gesetzes über die Zentrale Behörde

Änderung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 2201/2003 sog. Brüssel-IIa-Verordnung

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