Entführungssachen
Die Angelegenheiten einer rechtswidrigen Kindesentführung und/oder eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes regelt das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980
(Dz. U. 1995.108.528).
Ziel dieses Übereinkommens ist es, die sofortige Rückgabe der widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kinder sicherzustellen. Das Übereinkommen wird auf jedes Kind angewendet, das unmittelbar vor einer Verletzung des Sorgerechts oder des Rechts zum persönlichen Umgang seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Vertragsstaat hatte.
Für den Fall, dass die Sache durch ein Gericht eines Mitgliedstaates, in dem das Kind widerrechtlich verbracht und/oder dort zurückgehalten wird, entschieden wird, hat dieses Gericht die Möglichkeit, durch gerichtliche Entscheidung, die Anordnung der Rückgabe des Kindes abzulehnen, soweit eine in dem Haager Übereinkommen vorgesehene Voraussetzung erfüllt wird.
Zugleich kann diese Entscheidung daraufhin jedoch durch eine spätere Entscheidung des Gerichts eines Mitgliedstaates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten, ersetzt werden, und – soweit eine derartige Entscheidung eine Rückgabe des Kindes nach sich zieht – wird es ohne einer besonderen Prozedur und ohne einer Widerspruchsmöglichkeit in irgendeiner Form desjenigen Mitgliedstaats, gegenüber welchem die Anordnung der Rückgabe des Kindes abgelehnt wurde, anerkannt und vollstreckt.
In einer speziell dazu abgesonderten Sektion finden Sie detaillierte Angaben bezüglich der Anfertigung des Antrags aufgrund dieses Übereinkommens auf Rückgabe eines ins Ausland entführten Kindes und des Antrags auf Umgangsrecht. Es befindet sich dort auch eine Infobroschüre zum Herunterladen als PDF-Datei.
Wir laden Sie auch herzlich dazu ein, sich mit dem von dem europäischen Portal vorbereiteten Video und mit der von der Europäischen Kommission vorbereiteten Infobroschüre (siehe untenstehender Verweis) vertraut zu machen
Materialien
Eine Trennung in einer internationalen Familie – eine Veröffentlichung der Europäischen KommissionEine_Trennung_in_einer_internationalen_Familie_–_eine_Veröffentlichung_der_Europäischen_Kommission.pdf 0.44MB