Ist es möglich Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen?
Die Beteiligten an einem Verfahren aus dem Bereich des Sorgerechts tragen die Gebühren und Aufwendungen, die aus den Vorschriften des Gesetzes über die Gerichtskosten in Zivilsachen hervorgehen. Jedoch gemäß Art. 102 Abs. 1 dieses Gesetzes kann ein Verfahrensbeteiligter beim Gericht die Befreiung von den Prozesskosten beantragen, wenn er eine Erklärung abgibt, dass er nicht im Stande ist diese Kosten ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts und des Familienunterhalts zu tragen. Dem Antrag auf Befreiung von den Prozesskosten ist eine Erklärung beizufügen, welcher detaillierte Angaben über den Familienstand, das Vermögen, die Einkünfte, Einkommensquellen und die Ausgaben des Antragstellers zu entnehmen sind. Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten nur teilweise von den Prozesskosten befreien, und zwar in dem Fall, in dem der Verfahrensbeteiligte diese Kosten nur teilweise tragen kann (Art. 101 Abs. 1).