Steht gegen eine Sorgerechtsentscheidung Berufung zu?
Ja, jede Entscheidung kann Gegenstand einer Berufung an ein Gericht höchster Instanz sein. Gegen die Entscheidungen aus dem Bereich der elterlichen Sorge, die beim Amtsgericht (sąd rejonowy) ergangen sind, steht eine Berufung an das Bezirksgericht (sąd okręgowy) zu. Gegen die Entscheidungen bezüglich der elterlichen Sorge, die beim Bezirksgericht (sąd okręgowy) ergangen sind, in Scheidungs- und Trennungssachen und/oder in Verfahren in Sachen der Aufhebung der Ehe, steht Berufung an das Appellationsgericht (sąd apelacyjny) zu.