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VERZEICHNIS DER ZENTRALEN BEHÖRDEN

Ein Verzeichnis der Zentralen Behörden in der Republik Polen, welche die Anträge ins Ausland übermitteln (zuständige Bezirksgerichte - sądy okręgowe) befindet sich unter dem Tab UNTERHALTSSACHEN in der Sektion AUFGABEN UND DAS VERFAHREN BEI DER ÜBERMITTLUNG VON ANTRÄGEN. Die polnische Zentrale Behörde, welche die Anträge aus dem Ausland entgegennimmt, bleibt das Justizministerium (Ministerstwo Sprawiedliwości – Kontaktdaten befinden sich unter dem Tab KONTAKT). 

Das europäische Portal e-Gerechtigkeit (allgemein bekannt als e-justice) hat in der Sektion UNTERHALTSPFLICHTEN die Angabe der Informationen über Art. 71 der Verordnung 4/2009 bezüglich aller Staaten, die an diesem Rechtsakt gebunden sind, vorgesehen, und zwar in den folgenden Bereichen:

1. Zuständige Gerichte für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge
2. Rechtsbehelfe
3. Nachprüfungsverfahren
4. Zentrale Behörden
5. Öffentliche Stellen
6. Zuständige Behörden für Vollstreckungssachen
7. Zugelassene Sprachen für die Übersetzungen der Schriftstücke
8. Von der Zentralen Behörde zugelassene Sprachen für die Kommunikation mit den anderen Zentralen Behörden

Der Zugang zu den og. Informationen befindet sich unten nach der Auswahl des Links ZUSTÄNDIGE GERICHTE UND BEHÖRDEN DER VERTRAGSSTAATEN DER VERORDNUNG 4/2009. Die Seite sieht die Auswahl der Staaten auf der rechten Seite (die entsprechenden Flaggen beziehen sich auf die genannten Staaten) und/oder mittels der speziellen Suchmaschine, die sich im unteren Teil der Seite befindet, vor.

 

Auf der Seite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) befindet sich ein Verzeichnis der Staaten, nach Anklicken dessen man Informationen über die Geltung bestimmter Rechtsakten als auch über die zuständige Behörden, an welche die Anträge unter Angabe der betreffenden Rechtsgrundlage gerichtet werden können, bekommen kann. Die Seite wird nach dem Anklicken VERTRAGSSTAATEN DER HCCH angezeigt.

Materialien

ZUSTÄNDIGE GERICHTE UND BEHÖRDEN DER VERTRAGSSTAATEN DER VERORDNUNG 4/2009
VERTRAGSSTAATEN DER HCCH
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